03 Kransysteme 2020-Preise - Hebetechnik

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Prosystem Einschienenbahnen24 - 25Aluminium Kleinkransysteme24 - 25Prosystem Ein- und Zweiträgerkrane26 - 33Wandschwenkkrane34 - 37Säulenschwenk- und Säulendrehkrane38 - 43Alu-Portalkrane48 - 57Alu-Dreibein58Krane1202252 / 221 33-0 Ŷ Mo. bis Do. 7:30 – 12:00 / 12:30 – 16:30 Fr. 7:30 – 12:00 Ŷ www.cmco-hebetechnik.at

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Krane BenutzerhinweiseKleinkransysteme - BenutzerhinweiseDiese Benutzerhinweise geben einen allgemeinenÜberblick bezüglich der Anwendung des HebetechnikKleinkransystems und ersetzen nicht die gerätespezifischen Betriebsanleitungen!Hebevorgänge mit Kränen dürfen grundsätzlich nur voneinem fachkundigen Anwender (unterwiesen in Theorieund Praxis) durchgeführt werden.Bei ordnungsgemäßer Verwendung bieten unsereKransysteme ein höchstes Maß an Sicherheit, vermeiden Sach- und Personenschäden und haben eine langeLebensdauer.Abklärung vor der Bestellung / Montageeines Kransystems:BefestigungFür die Überprüfung der Tragfähigkeit von Bauteilen an denender Kran befestigt wird, wie z.B. Wände, Stützen, Hallenböden.,ist der Betreiber verantwortlich. In Zweifelsfällen muss einBaustatiker eingeschaltet werden. Für die Befestigung aufBetonfundamenten gibt es für unsere Schwenkkräne eine eigene Anleitung für deren Herstellung. Andere Befestigungsartenmüssen im Vorfeld geklärt werden.Ist eine Abnahmeprüfung erforderlich?Einer Abnahmeprüfung nach AMVO § 7 (1) sind unter anderemzu unterziehen:1. Krane einschließlich Ladekrane auf Fahrzeugen, ausgenommen schienengebundene und nicht schienengebundeneFahrzeugkrane (Mobilkrane)AMVO § 2 (7) Krane im Sinne der Arbeitsmittelverordnungsind Arbeitsmittel zum Heben von Lasten, die die gehobeneLast unabhängig von der Hubbewegung in mindestens einerRichtung motorisch angetrieben bewegen können.Kran MontageFahrwerk elektrischHebezeug elektrisch2. sonstige kraftbetriebene Arbeitsmittel zum Heben vonLasten, die vor der Verwendung eingebaut oder montiert werden müssen.Kraftbetriebenes Hebezeug rüfung Wiederkehrende PrüfungEinstufung von Schwenkkranund HebezeugSchwenkkrane sind nach DIN 15018 (bzw. EN13001) inHubklassen und Beanspruchungsgruppen S-Klassen eingestuft.Beanspruchungsgruppe BJe häufiger und schwerer (höher) der Kran belastet wird, destohöher muss die Beanspruchungsgruppe B gewählt werden!(Siehe Einstufungstabelle DIN 15018 Teil 1 Punkt 7.4.2)Hubklasse HNach der Elastizität des Krantragwerkes wird gem. Normentabelle die Hubklasse H (1-4) ermittelt und mit dem darausresultierenden Faktor und der Hubgeschwindigkeit des eingebauten Hebezeuges ein Hublastbeiwert errechnet. Das bedeutet je weniger elastisch die Konstruktion ist bzw. je schnellergehoben wird, desto höher der Beiwert und um so massivermuss der Kran ausgelegt werden. Dies ist z.B. besondersbeim Austausch des Hubwerkes gegen ein anderes Modellzu beachten!Krane sind nicht dauerfest ausgelegt. Die Einstufung inHubklassen bzw. Beanspruchungsgruppen definiert, für wieviel Lastwechsel bei Voll- und Teillast das Tragwerk ausgelegtist. Wird die Anzahl der Lastwechsel überschritten, besteht dieGefahr eines Dauerbruches (Materialermüdung).Abnahmeprüfung Wiederkehrende PrüfungHebezeuge sind nach FEM Regel 9.511 in Triebwerksgruppeneingestuft. Die Triebwerksgruppen nach FEM bedeuten ebenfalls, dass eine vorgesehene Betriebsdauer nach Einsatzhäufigkeit und Schwere zugrunde gelegt wird.Auch die Einschaltdauer des Hebezeuges mit den erforderlichen Abkühlzeiten des Elektromotors muss bei häufigemBetrieb bzw. großen Hubhöhen beachtet werden (sieheBenutzerhinweise im Kapitel Hebezeuge)Kran ohne MontageFahrwerk elektrischHebezeug elektrischWiederkehrende Prüfungkeine Abnahmeprüfung14Einsatzfertiger Mobilkran02252 / 221 33-0 Ŷ Mo. bis Do. 7:30 – 12:00 / 12:30 – 16:30 Fr. 7:30 – 12:00 Ŷ www.cmco-hebetechnik.at

schen Einsatzbedingungen des Kranes, auf Basis der zu befördernden Lasten und auszuführenden Lastbewegungen.Die EN 13001 ermöglicht eine detailliertere Einstufung derAnlagen.S-Klasse Klassifizierung des Kranes nach EN 13001Die S-Klassen ersetzen die Beanspruchungsgruppen B1 - B6nach DIN 15018. Auf Basis der geplanten Nutzungsdauereiner Krananlage, repräsentieren sie das Maß der Abnutzung.Grundlage der Klassifizierung erfolgt nach den charakteristi-Einstufungstabelle Beanspruchungsgruppe B nach DIN 15018 Teil 1Klassifizierung der S-Klasse nach EN 13001EHL 6SDQQXQJVNROOHNWLYSDUDPHWHU N ı P PSpannungsspielbereichGesamte Anzahl dervorgesehenenSpannungsspiele NN1über 2 . 104bis 2 . 105N2über 2 . 105bis 6 . 105N3über 6 . 105bis 2 . 106N4über 2 . 106Gelegentlichenicht regelmäßigeBenutzung mitlangen RuhezeitenRegelmäßigeBenutzung uerbetriebRegelmäßigeBenutzung pruchungsgruppe [S-Klasse]S0 sehr leichtB 1 [S0]B 2 [S0]B 3 [S0]B 4 [S2]S1 leichtB 2 [S0]B 3 [S2]B 4 [S3]B 5 [S5]S2 mittelB 3 [S2]B 4 [S4]B 5 [S6]B 6 [S7]S3 schwerB 4 [S4]B 5 [S6]B 6 [S7]B 6 [S9]Normentabelle Hubklasse HC (1-4) nach EN 13001 ersetzt DIN 15018 Teil 1NEUE EN 13001lfd. e4Lagerkrane5Lagerkrane, ückenkrane, betriebGreifer- oderMagnetbetriebHubklasseS-KlassenALTE DIN 15018 Teil 1HubklasseBeanspruchungsgruppenHC1S0 - S2H1B1, B2HC1, HC2S0 - S2H1, H2B1, B2HC1S1 - S3H1B2, B3HC2S4 - S5H2B4HC3, HC4S6 - S8H3, H4B5 ,B6HC2, HC3S3 - S5H2, H3B3, B4HC3, HC4S6 - S9H3, H4B5, B6HC2, HC3S6 - S8H2, H3B5, B6Montage und erste Prüfung nachInbetriebnahmeEine abnahmepflichtige Krananlage darf erst nach erfolgterAbnahmeprüfung in Betrieb genommen werden. Alle anderen Krane können sofort nach erfolgter Montage und unsererEndprüfung in Betrieb gehen.Bei allen Kleinkransystemen sind gem. Herstellervorschriftennach 1-2 Monaten Betrieb alle Schraubverbindungen zu kontrollieren bzw. nachzuziehen. Auf Wunsch bieten wir Ihnendiese Erstwartung gleich im Komplettpaket mit an und sorgen auch für die termingerechte Einhaltung dieser Wartungsvorschrift.15

Krane BenutzerhinweiseÄnderung des LieferzustandesEinschränkungen in der BenutzungDie Form und Ausführung der Krananlagen darf nicht verändert werden z.B. Verlängerungen oder Verkürzungen vonAusleger oder Säule, Bohren, Schleifen, Schneiden, Schweißen an tragenden Teilen, Änderungen von Befestigungen,Veränderung der Traglast, nachträglicher Einbau eines anderen Hebezeuges als ursprünglich vorgesehen etc. wenn diesnicht mit dem Hersteller abgestimmt und von diesem schriftlichbestätigt ist. Andernfalls verlieren die Gewährleistungen undHerstellerbescheinigungen Ihre Gültigkeit.BelastungDie angegebenen maximalen Tragfähigkeiten derKrananlagen sind für eine Beanspruchung desHebezeuges im geraden Zug ausgelegt und dürfenkeinesfalls überschritten werden.Das Gewicht der verwendeten Lastaufnahmemittel muss hierbei berücksichtigt werden!Der Kran und das Hebezeug sind gemäß seiner Einstufung füreine bestimmte Häufigkeit in der Beanspruchung und Schwereder Belastung konstruiert. Ein Wechsel der betrieblichenGegebenheiten in z.B. einem Mehrschichtbetrieb kann ebenfallseine Überbelastung des Kranes bedeuten. ÜberbeanspruchungGXUFK ]X YLHOH /DVWVSLHOH EHL KRKHU %HODVWXQJ ]X QLHGULJH Einstufung des Krans, verkürzt die Lebensdauer und gefährdetdie Betriebssicherheit!Maschinen brauchen ab 1000 kg Traglast oder einemKippmoment ab 40.000 Nm einen Schutz gegen Überlast(Maschinenrichtlinie estimmungenIn der Arbeitsmittelverordnung (AMVO § 19) ist fürKrane unter anderem geregelt: Dass für die Benutzung von Kranen zusätzlich zur Herstellerbetriebsanleitung eine schriftliche Betriebsanweisung erstellt werden muss, die spezielle betriebliche Gegebenheiten berücksichtigt. (die Mindestanforderungen sind in der AMVO aufgezählt) Dass jeder der den Kran benutzt, über eine innerbetriebliche Fahrerlaubnis verfügen muss (unabhängig vomKranschein!) Dass die Funktion der Bremsen, der Betriebs- oder Notendschalter und der Warneinrichtungen täglich bei der erstmaligen Inbetriebnahme durch den Kranführer zu überprüfen ist.Folgende Krane sind als Ausnahmen in der 441VO/1975 Nachweis der Fachkenntnisse - vorgesehen, dürfen also miteiner rein innerbetrieblichen Fahrerlaubnis ohne „Kranführerschein“ benutzt werden: handbetriebene Krane Krane, die ausschließlich der Verwendung an einer bestimmten Maschine dienen flurgesteuerte Krane mit einer Tragfähigkeit von nicht mehrals 5 t, soweit es sich nicht um Baudrehkrane handelt auf Fahrzeugen aufgebaute Ladekrane mit einer Tragfähigkeit von nicht mehr als 5 t und wenn das Lastmoment nicht mehr als 10 tm beträgt. Die benötigte persönliche Schutzausrüstung wie z.B.Arbeitsschuhe, Arbeitshandschuhe, Schutzhelm etc. istim Zuge der Arbeitsevaluierung festzulegen und denbetroffenen Arbeitnehmern zur Verfügung zu stellenbzw. für deren Benutzung zu sorgen.16StoßbelastungDie angegebenen Tragfähigkeiten setzen einestoßfreie Belastung des Krans voraus. LeichteStöße wie z.B. durch Heben und Senken bzw.Verfahren der Last sind in der Konstruktion berücksichtigt.Häufiges Tippen in kurzen Intervallen am Steuertaster desKrans, führt jedoch zu einer unzulässig hohen dynamischenBelastung. Stärkere Stoßbelastungen wie z.B. das Hineinfallen, Losreißen oder Freiziehen festsitzender Lasten sindverboten.Achtung bei Bruchanfälligkeit spröder Materialien, z.B.Glasscheiben. Der Ausleger von Schwenkkranen federt wegender elastischen Durchbiegung nach, ein feinfühliges Absetzenist daher oft nicht möglich.TemperaturUnsere Kransysteme dürfen ohne Rücksprache beieiner Umgebungstemperatur von -10 C bis 50 eingesetzt werden.ChemikalienHebezeuge und Tragmittel dürfen nicht im Bereichvon Chemikalien bzw. in Umgebung von chem.Dämpfen bedenkenlos eingesetzt werden – lassenSie sich vorher von uns beraten! Hebezeuge die Chemikalienoder deren Dämpfen ausgesetzt waren, müssen außer Betriebgenommen und uns zur Begutachtung übergeben werden.PersonentransportUnsere Hebetechnik – Kleinkransysteme sind für denTransport von Personen nicht zugelassen!Einsatz unter gefährdenden BedingungenUnsere Kransysteme sind in der Standardausführung nicht im EX-Schutzbereich geeignet. In speziellen Einzelfällen sind umfangreiche technischeMaßnahmen erforderlich, die u.U. einschneidende konstruktiveMaßnahmen erfordern.Einsatz unter Extrembedingungen wie z.B. an Verzinkungsoder Säurebädern und Schmelzöfen oder der Transport gefährlicher Güter, wie z.B. feuerflüssiger Massen, ätzendeStoffe, kerntechnisches Material etc. ohne Abklärung mit demHersteller und entsprechender zusätzlicher Maßnahmen ist mitStandardkranen nicht gestattet.02252 / 221 33-0 Ŷ Mo. bis Do. 7:30 – 12:00 / 12:30 – 16:30 Fr. 7:30 – 12:00 Ŷ www.cmco-hebetechnik.at

Sicherheitsabstände am KranAchtung auf Quetschgefahr durch Kranteile und Lasten beiBedienung oder Arbeiten im Gefahrenbereich bzw. zu geringenSicherheitsabständen!Detaillierte Beschreibungen finden Sie auf Seite 19.Abstände bei Arbeiten in der Nähe elektrischer Freileitungen(siehe ÖVE EN 50110-1): bis 1kV Nennspannung maximal 0,5 m Annäherung über 1kV bis 30 kV Nennspannung maximal 1,5 mAnnäherung über 30 kV bis 110 kV Nennspannung maximal 2 mAnnäherung über 110 kV bis 220 kV Nennspannung maximal 3 mAnnäherung über 220 kV bis 380 kV Nennspannung maximal 4 mAnnäherungWeitere (zusätzliche) Schutzmaßnahmen sind Abschalten,Abdecken und Isolieren. Im Zweifelsfall hilft das zuständigeElektrizitätsversorgungsunternehmen weiter.Bei Betrieb im Freien ist darauf zu achten, dass sich derAusleger, wenn der Kran außer Betrieb ist, frei im Wind drehenkann. Sollte sich der Ausleger aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht drehen dürfen, sind geeignete Maßnahmen (z.B.Auslegerarretierung, Schwenkanschläge etc.) vorzusehen,damit Kollisionen zwischen bauseitigen Strukturen und demAusleger verhindert werden.Vermeiden Sie längeren Stillstand! Fahren Sie unbedingtwöchentlich bei Betrieb im Freien alle Bewegungen am Krandurch!!Des weiteren ist der Kran mit einem erhöhten Korrosionsschutzauszuführen, sowie das Hebezeug mittels Wetterschutzdachin der Parkposition zu schützen.Unterweisen Sie Ihr Bedienungspersonal!Gemäß Arbeitnehmerschutzgesetz § 14. (1) sind Arbeitgeberdazu verpflichtet, für eine ausreichende Unterweisung derArbeitnehmer über Sicherheit und Gesundheitsschutz zu sorgen. Denn das Bedienungspersonal hat auf Betriebssicher-heit und bestimmungsgemäße Verwendung des Krans undHebezeugs zu achten und den mängelfreien Zustand laufend zu kontrollieren. Es muss daher unterwiesen sein, umStörungen, Mängel und Gefahren rechtzeitig zu erkennen undUnfälle zu vermeiden.Zu Arbeitsbeginn prüfen Sie die folgende Einrichtung: Vor jedem Arbeitsbeginn ist der Kran einschließlichTragkonstruktion, Hebezeug, Tragmittel und die zugehörige Ausrüstung wie Lastaufnahme- und Anschlagmittel auf augenfällige Mängel und Fehler zu überprüfen. Mechanische Begrenzungen wie Schwenkanschläge,Katzfahranschläge Bremsen am Hebezeug, Fahrwerk, Schwenkantrieb. Endschalter am Hebezeug und am Kran soweit vorhanden Wirksamkeit der NOT-AUS- und NOTENDHALTEinrichtungen Bedienungswege auf Stolperfallen bzw. auf erforderlicheSicherheitsabstände z.B. durch gelagerte Ware.Anwendungshinweise Benutzen Sie für den Betrieb des Krans die vom Arbeitgeber vorgesehene persönliche Schutzausrüstung. Vor dem Anheben sicherstellen, dass die Last frei beweglich ist. Der Bediener darf eine Lastbewegung erst dann einleiten, wenn er sich davon überzeugt hat, dass die Lastrichtig angeschlagen ist und sich weder er selbst oderweitere Personen im Gefahrenbereich aufhalten.Generell gilt: KEIN unnötiger Aufenthalt im Gefahrenbereich während des Kranbetriebes! Der Kranhaken muss sich in einer lotrechtenGeraden über dem Schwerpunkt (S) der Lastbefinden, um ein Pendeln der Last beim Hebevorgang zu vermeiden! Wenn die Last nur einseitig angehoben wird, wieder absetzten und zw. wenn hierfür vorgesehen verkürzen oderverstellen. ImmernureineLastodereinesicherzusammengefasste Einheit von Lasten transportieren. KEIN Transportungesicherter Lasten, die sich während des Transportvorganges verschieben, lösen und herabstürzen können! Lasten nicht unbeaufsichtigt in angehobenem odergespanntem Zustand belassen. Beim Anheben und Absenken auf stabile Lage der Lastachten, um Unfälle durch Kippen, Rollen oder Stürzenzu verhindern. Dies gilt auch für Lasten die danebenbzw. darunter lagern! Kettenendstücke, Rutschkupplungen etc. dürfen nichtals betriebsmäßige Hubbegrenzung verwendet werden. Nicht alle Hebezeughaken sind zum betriebsmäßigenDrehen von Lasten geeignet! Bei regelmäßigem Drehender angehobenen Last die Betriebsanleitung des Hebezeuges beachten, bzw. entsprechend gelagerte Drallfänger einsetzen. Auch darf das Tragmittel des Hebezeuges (z.B. Hebezeugkette, Hubseil) oder dasSElektrische GefahrenDie Tragkonstruktion des Krans und die Tragmittelvon Hebezeugen (z.B. Lastketten, Tragseile) dürfen nicht unter elektrischer Spannung stehen – z.B.als Erdleitung bei Schweißarbeiten verwendet werden! Elektrische Anschlüsse dürfen nur von hierfür befugten Personenbzw. Unternehmen durchgeführt werden!Zusätzlich ist darauf zu achten, dass bei Betrieb im Freien derKran richtig geerdet und bei Gewitter der Kran außer Betriebzu nehmen ist.17

Krane Benutzerhinweise Anschlagmittel (z.B. durch schwergängige Dreheinrichtungen) keinesfalls dabei verdreht werden!Weitere Bedienungshinweise siehe unter Benutzerhinweise Hebezeuge.Manuelles Schwenken von Lasten oder Verfahren derKatze nicht durch Ziehen am Steuerschalter!Beachten Sie Einschaltdauer und zulässige Lastspielzahlen des Hebezeuges nach Angaben der Hersteller!Vermeiden Sie unnötiges Tippen am Steuertaster beimHeben und Senken!Fahren Sie alle Endstellungen des Kranes vorsichtig an,d.h. fahren Sie nicht betriebsmäßig (häufig, schnell,Volllast) in Anschläge, Puffer, Rutschkupplungen oderEndschalter.Rutschkupplungen bei Elektrokettenzügen sind keineMesseinrichtungen für Überlast! Sie sind aus Sicherheitsgründen höher als die Nennlast eingestelltund überlasten daher die Tragkonstruktion. Sie verschleißen durch übermäßige Belastung und halten dannauch die Nennlast nicht mehr!Vermeiden Sie längeren Stillstand! Fahren Sie wöchentlich alle Bewegungen am Kran durch! Bei Betrieb imFreien unbedingt erforderlich!Sie beenden Ihre Arbeit mit dem Kran Hochfahren. Haken, Kette, Seil, Lastaufnahmemittel! Schwenken.Ausleger aus Verkehrs- u. Gefahrenbereich! Angehängte.schwebende Lasten nicht unbeaufsichtigthängen lassen! Betätigen.Kranschalter bei Verlassen des Handbereichs! Absperren.Netzanschlussschalter! Vorbeugen.Missbrauch: Inbetriebnahme des Krans durchUnbefugte!Wartungsvorschriften des Herstellers in den vorgeschriebenen Intervallen gewartet werden (GesetzlicheVerpflichtungen hierzu siehe auch § 38 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und § 16 Arbeitsmittelverordnung!) Die vorgeschriebene Wartung (in der Regel je nachEinsatzhäufigkeit und Schwere mindestens einmal jährlich) oder festgestellte Mängel können durch unserenWARTUNGS- UND PRÜFDIENST direkt bei Ihnen vor Ortmit Originalersatzteilen durchgeführt und instandgesetztwerden.AusscheidekriterienWann ist die Betriebssicherheit von Schwenkkranen gefährdet? Die Standsicherheit ist nicht gewährleistet:- Risse in Schweißnähten von Kransäulen und Ausleger- gelockerte Befestigungen und Schraubenverbindungen- Gebäude - Boden, Wand, Decke, Stützen, Binderkönnen eingeleitete Kräfte nicht aufnehmen Bruch, Korrosion, Verformung elektrischer Betriebsmittel Zu großer Verschleiß, Bruch, Anrisse, Korrosion inTragmitteln (Seile, Ketten, Haken) oder Lastaufnahmemitteln - siehe hierzu auch die Benutzerhinweise fürHebezeuge, Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel!Wiederkehrende Überprüfung, Wartungund Reparatur Wiederkehrende Prüfungen von Kranen müssen mindestens einmal im Kalenderjahr (längstens im Abstandvon 15 Monaten) von fachkundigen Personen, bzw. Prüfern durchgeführt werden und es sind darüber fortlaufende Aufzeichnungen zu führen. (siehe § 8 und § 11Arbeitsmittelverordnung) Bei häufiger Benutzung undMehrschichtbetrieb muss öfters geprüft werden. Auch nach außergewöhnlichen Ereignissen AMVO § 9.(1), die schädliche Einwirkungen auf die Sicherheit desKranes haben können, sind diese auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Zu den außergewöhnlichenEreignissen zählen insbesondere1. Absturz von Lasten,2. Umstürzen des Krans oder von Teilen davon,3. Kollision des Krans mit anderen Arbeitsmittelnoder mit Teilen der Umgebung,4. Überlastung des Krans,5. Einwirkung von großer Hitze, insbesondere beiBränden,6. wesentliche vom Hersteller oder Inverkehrbringer des Krans nicht vorgesehene Änderungen,7. größere Instandsetzungen. Krane müssen für den sicheren Betrieb gem. den1802252 / 221 33-0 Ŷ Mo. bis Do. 7:30 – 12:00 / 12:30 – 16:30 Fr. 7:30 – 12:00 Ŷ www.cmco-hebetechnik.at

Sicherheitsabstände am Schwenkkrannach der UVV Krane (BGV D6) §11 / § 32Folgende Sicherheitsabstände gelten nur für flurbediente Krane,ohne Bühnen, Laufstege oder dergleichen, am Ausleger mit einerTraglast von kleiner 10 raftbetrieben, flurbedientHubHub und FahrtHub, Fahrt und SchwenkenSo oben Ss seitlich Su unten100*100*100*100*100*100*100*100*100* (500)100*500500Sicherheitsabstände für Krane bis 10.000 kg Tragfähigkeit*.Keine Vorschrift (100 mm empfohlen)Ss.bei kraftbetriebenem Schwenken ist der Sicherheitsabstanddann einzuhalten, wenn die mögliche Quetschstelle innerhalb desVerkehrs- und Arbeitsbreiches liegt.Im allgemeinen ist der Verkehrs- und Arbeitsbereich von Bodenoberkante bis 2,5 m Raumhöhe.SuFußplatte zur Befestigung von Säulenschwenkkranen ohne FundamentEinige Säulendreh- und Schwenkkrane können mittels einer Standard- oder Zwischenfußplatte befestigt werden.Vorteile: kein Fundament erforderlich Monta

Normentabelle Hubklasse HC (1-4) nach EN 13001 ersetzt DIN 15018 Teil 1 lfd. Nr Kranart NEUE EN 13001 ALTE DIN 15018 Teil 1 Hubklasse S-Klassen Hubklasse Beanspruch-ungsgruppen 1 Handkrane HC1 S0 - S2 H1 B1, B2 2 Montagekrane HC1, HC2 S0 - S2 H1, H2 B1, B2 3 Maschinenhauskrane HC1 S1 - S3 H1 B2, B3 4 Lagerkrane unterbrochener Betrieb HC2 S4 .

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