Verfahrensregeln Der Deutschen . - Deutsche Bundesbank

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Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbankzur Abwicklung von taggleichen Zahlungen in Eurosowie von Zahlungen in ausländischen Währungen imHausbankverfahren-Individual (HBV-Individual)(Verfahrensregeln HBV-Individual)Version 1.8Stand: 18. November 2018

VersionsüberblickDatumVersionAnmerkungen7. November 20111.0Neuerstellung nach Aufhebung der Spezifikationen fürden elektronischen Zahlungsverkehr der DeutschenBundesbank23. September 20131.1Allgemeines Update1.2Erweiterung des Leistungsangebotes um die Einlieferungvon „Taggleichen Euro-Überweisungen im XML-Formatmit IBAN und BIC“1.3Einstellung des Leistungsangebotes „AZVÜberweisungen“ für KI und Zusammenfassung der verbleibenden Einreichungsmöglichkeiten über US-DollarWährungskonten unter der Zahlungsart „Taggleiche USDollar-Überweisung“25. April 20161.4Bereitstellung von Zahlungsinformationen für im XMLFormat (pain.001) eingelieferte Taggleiche EuroÜberweisungen mittels camt.05420. November 20161.5Schemawechsel bei der Einlieferung Taggleicher EuroÜberweisungen im XML-Format mit IBAN und BIC1.6Implementierung des Standardformates, Wegfall der„BBk-TG-Datei“, Einführung von Implementierungshilfen(DK-TVS), EU-Geldtransferverordnung1.7Optionale Angabe des BICs des ZDL des Zahlers bei imXML-Format eingelieferten Taggleichen EuroÜberweisungen in EU-/EWR-Staaten; Entgeltteilung beiZahlungen innerhalb EU/EWR; Wegfalls BBk-DTAFormat17. November 20141. Januar 201619. November 201714. Mai 2018DTAZV-Format:18. November 20181.8 Mitgabe eines zwischengeschalteten ZDL in Feld T20 Ziffer 4.1 (3) und 4.2 (3) Information über nicht verarbeitungsfähige Zahlungen/ Dateien Ziffer 2.4.118. November 2019Seite 2 von 35

ReferenzdokumenteErstellerDokument1Deutsche Bundesbank Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB/BBk)2Die Deutsche KreditwirtschaftVereinbarung über den beleglosen Datenaustausch in derzwischenbetrieblichen Abwicklung des Inlandszahlungsverkehrs (Clearingabkommen)Anlage 1 und 3 zum Abkommen über die Datenfernübertragung zwischen Kunden und Kreditinstituten gemäßDFÜ-Abkommen) (Anlage 1 kreditwirtschaft.de3Die Deutsche Kreditwirtschaft4Die Deutsche Kreditwirtschaft5Besondere Bedingungen der Deutschen Bundesbank fürDeutsche Bundesbank die Datenfernübertragung via EBICS für sonstige Kontoinhaber ohne Bankleitzahl (EBICS-Bedingungen)6Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank zur KomDeutsche Bundesbank munikation über EBICS mit Zahlungsdienstleistern mitBankleitzahl7Besondere Bedingungen für die Anwendung onlinebanDeutsche Bundesbank king.bundesbank der Deutschen Bundesbank mit HBCI(elektronische Signatur) (HBCI-Bedingungen)8SWIFTSWIFT General Terms and Conditions9SWIFTSWIFT User Handbook18. November 2019Seite 3 von 35

GlossarBegriffErläuterungAGB/BBkAllgemeine Geschäftsbedingungen der Deutschen BundesbankBBk-SWIFT-FormatBundesbankspezifisches Datenformat (ehemals EÖ-Format)BICBusiness Identifier Code (ISO 9362)BLZBankleitzahlcamtCash Management Datei (XML-basiertes Format für die elektronische Bereitstellung an der DKDie Deutsche Kreditwirtschaft (DK); vormals ZKA (Zentraler DTAZVStandardformat der DK für AuslandszahlungenEBAClearingClearingsystem der Euro Banking AssociationEBICSElectronic Banking Internet Communication StandardEKIElektronische KontoinformationEPCEuropean Payments CouncilEUEuropäische UnionEWRFinTSEuropäischer Wirtschaftsraum(EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen)Financial Transaction Services(Zugangssystem der Deutschen Bundesbank für das OnlineBanking)GBICGerman Banking Industry Committee –engl. Bezeichnung für Die Deutsche KreditwirtschaftHAMHome Accounting Module der TARGET2-GemeinschaftsplattformHAM-KontoGirokonto im HAMHBVHausbankverfahrenHBCIHomebanking Computer Interface18. November 2019Seite 4 von 35

HBV-IndividualKomponente zur Abwicklung von Taggleichen Euro- und USDollar-Überweisungen sowie AZV-Überweisungen innerhalb desHausbankverfahrensIBANInternational Bank Account Number (ISO 13616)ISOInternational Organisation for StandardisationKBSKundenbetreuungsserviceMTMessage Typ, Nachrichtentyp (SWIFT)painPMPayment Initiation - XML-basiertes Format zum Austausch vonNachrichten zwischen Kunde und BankPayments Module (Zahlungsverkehrsmodul der TARGET2Gemeinschaftsplattform; enthält ebenfalls Kontoführungsfunktionalitäten)PM-KontoGirokonto im PMRMARelationship Management Application; an der SWIFT-Schnittstelleangesiedelte Anwendung zur Verwaltung der Beziehungen zuanderen SWIFT-TeilnehmernSCTSEPA Credit TransferSEPASingle Euro Payments AreaSWIFTSociety for Worldwide Interbank Financial TelecommunicationTARGET22. Generation des Echtzeit-Bruttozahlungssystems des Eurosystems; Trans-European Automated Realtime Gross SettlementExpress TransferTVSTechnical Validation SubsetXMLExtensible Markup aufsichtsgesetz18. November 2019Seite 5 von 35

INHALTREFERENZDOKUMENTE .3GLOSSAR .41ALLGEMEINES G .7KUNDENSTRUKTUR / KOMMUNIKATIONSVERFAHREN / BEGRIFFSABGRENZUNGEN . 7GELTUNG .8LEISTUNGSUMFANG .9GESCHÄFTS- / FEIERTAGE .9ZULASSUNG ZUM VERFAHREN .10ANSPRECHPERSON FÜR NACHFRAGEN / SYSTEMSTÖRUNGEN . 11BACKUP-VERFAHREN .11ZWEITAUSFERTIGUNGEN / NACHFRAGEN .11DOKUMENTATION .12ENTGELTE .12ÄNDERUNGEN.122ELEKTRONISCHE EINLIEFERUNG VON ZAHLUNGSVORGÄNGEN . 132.12.22.3ZAHLUNGSVORGÄNGE .13EINLIEFERUNGS- UND ANNAHME(SCHLUSS)ZEITEN .15BESONDERE BELEGUNGSREGELN .162.3.12.3.2ENTGELTREGELUNG . 16ANGABEN ZUM ZAHLUNGSDIENSTLEISTER DES ZAHLUNGSEMPFÄNGERS . 172.4PRÜFUNG UND VERBUCHUNG DER EINLIEFERUNGEN, AUSFÜHRUNG . 172.4.12.4.22.4.32.4.4PRÜFUNG DER EINLIEFERUNGEN. 17VERBUCHUNG . 19AUSFÜHRUNG VON ZAHLUNGEN . 20DECKUNG VON ZAHLUNGEN . 222.52.62.7BESONDERHEITEN BEI DER EINLIEFERUNG VON EURO-LIQUIDITÄTSÜBERTRÄGEN DURCHEINLAGENKREDITINSTITUTE .23EINLIEFERUNG HOHER STÜCKZAHLEN .25BESONDERE GESETZLICHE VORGABEN.262.7.12.7.2AUßENWIRTSCHAFTSVERORDNUNG . 26EU-GELDTRANSFERVERORDNUNG . 263ELEKTRONISCHE AUSLIEFERUNG VON ZAHLUNGSVORGÄNGEN . 273.13.23.33.43.53.6GRUNDSÄTZLICHES .27BEREITSTELLUNG / AUSLIEFERUNG ÜBER EBICS .27AUSLIEFERUNG IM ONLINE-BANKING ÜBER FINTS .28AUSLIEFERUNG ÜBER SWIFTNET FIN .28GUTSCHRIFT VON ZAHLUNGEN .29AVISIERUNG VON ZAHLUNGEN .294WEITERLEITUNG VON ZAHLUNGEN.304.14.24.3WEITERLEITUNG VON TAGGLEICHEN EURO-ÜBERWEISUNGEN . 30WEITERLEITUNG VON AZV-ÜBERWEISUNGEN .34HBV-INDIVIDUAL-INTERNE LEITWEGSTEUERUNG FÜR EINGEHENDE ZAHLUNGEN . 35ANLAGE18. November 2019Seite 6 von 35

1 Allgemeines1.1EinleitungDie Komponente HBV-Individual des Hausbankverfahrens (HBV) der Deutschen Bundesbank(im Folgenden: Bundesbank) dient der Abwicklung von-Taggleichen Euro-Überweisungen im Inland, in EU-/EWR-Staaten und in Drittstaaten gemäßAbschn. IV Unterabschn. C Nr. 1 AGB/BBk-Euro-Liquiditätsüberträgen zulasten von Dotationskonten gemäß Abschn. III Unterabschn. DNr. 1 AGB/BBk-AZV-Überweisungen in EU-/EWR-Staaten und in Drittstaaten, die auf im „Merkblatt für dasDevisengeschäft“ aufgeführte ausländische Währungen lauten, gemäß Abschn. IV Unterabschn. D AGB/BBk-Taggleichen US-Dollar-Überweisungen gemäß Abschn. X Unterabschn. C Nr. 5 AGB/BBk.1.2Kundenstruktur / Kommunikationsverfahren / Begriffsabgrenzungen(1) Im unbaren Zahlungsverkehr unterscheidet die Bundesbank zwischen-Kreditinstituten i. S. d. Artikels 4 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung 2013/575/EU (sog. Einlagenkreditinstitute), für die die Bundesbank PM-, HAM- und Dotationskonten führt und dieTeilnehmer an den Zahlungsverkehrssystemen der Bundesbank sein können (Abschn. II undIII AGB/BBk), sowie-sonstigen Kontoinhabern (Abschn. IV AGB/BBk). Der Begriff „sonstige Kontoinhaber“ umfasstZahlungsdienstleister im Sinne des § 1 Absatz 1 Nr. 1, 2, 4 und 5 ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz), Kreditinstitute mit Teilbanklizenz und Finanzdienstleistungsinstitute im Sinnevon § 1 Absatz 1a des Kreditwesengesetzes (KWG), öffentliche Verwaltungen und in privaterRechtsform betriebene Stellen, die Aufgaben öffentlicher Verwaltungen wahrnehmen oderZahlungen für öffentliche Verwaltungen abwickeln, sowie karitative Einrichtungen.(2) Für die Kommunikation mit dem HBV-Individual stehen den Kunden der Bundesbank dieKommunikationsverfahren EBICS, Online-Banking über FinTS (nur für sonstige Kontoinhaber, diekeine Bankleitzahl führen) sowie SWIFT(Net FIN) (nur für Einlagenkreditinstitute und sonstigeKontoinhaber, die eine Bankleitzahl führen und über SWIFTNet FIN adressiert werden können)zur Verfügung.Kunden, die über EBICS kommunizieren, werden als EBICS-Teilnehmer bezeichnet. Kunden, dieim Online-Banking über FinTS einreichen, werden als FinTS-Teilnehmer und Kunden, dieSWIFT(Net FIN) nutzen, als SWIFT-Teilnehmer bezeichnet.18. November 2019Seite 7 von 35

(3) Der Begriff „AZV-Überweisung“ umfasst gemäß Abschn. IV Unterabschn. B Nr. 1 Abs. 2b) AGB/BBk Zahlungen in den Währungen, die im „Merkblatt für das Devisengeschäft“(Merkblatt II, AGB/BBk) aufgeführt sind. AZV-Überweisungen werden usancegemäß, d. h.mit zweitägiger Valuta, ausgeführt (Abschn. IV Unterabschn. D Nr. 1 AGB/BBk). Aus demAusland eingehende AZV-Überweisungen zu Gunsten eines bei der Bank geführten EuroKontos führt die Bank am selben Geschäftstag aus (Abschn. IV Unterabschn. B Nr. 10 Abs.2 Satz 3 AGB/BBk).(4) Der Begriff „Taggleiche US-Dollar-Überweisung“ umfasst auf US-Dollar lautende Zahlungen zu Lasten bzw. zu Gunsten eines bei der Bank geführten US-Dollar-Währungskontosgemäß Abschn. X Unterabschn. C Nr. 5 bzw. Nr. 10 AGB/BBk. Taggleiche US-DollarÜberweisungen führt die Bank am selben Geschäftstag aus (vgl. Abschn. X Unterabschn. CNr. 8 bzw. Nr. 10 AGB/BBk).(5) Der Begriff „Euro-Liquiditätsübertrag“ umfasst gemäß Abschn. III Unterabschn. D Nr. 1AGB/BBk auf Euro lautende Liquiditätsüberträge zu Lasten eines bei der Bank geführtenDotationskontos. Euro-Liquiditätsüberträge führt die Bank am selben Geschäftstag aus (Abschn. III Unterabschn. D Nr. 4 AGB/BBk).1.3Geltung(1) Ergänzend zu Abschn. III Unterabschn. D AGB/BBk, Abschn. IV Unterabschn. C und DAGB/BBk sowie Abschn. X Unterabschn. C AGB/BBk gelten diese Verfahrensregeln sowiedie dazugehörige Anlage „Technische Spezifikation der Deutschen Bundesbank zur Abwicklung von taggleichen Zahlungen in Euro sowie von Zahlungen in ausländischen Währungenim Hausbankverfahren-Individual (HBV-Individual) (Technische Spezifikation HBVIndividual)“ gegenüber allen Kunden der Bundesbank für die Ein- und Auslieferung von Taggleichen Euro- und US-Dollar-Überweisungen, Euro-Liquiditätsüberträgen sowie AZVÜberweisungen im Hausbankverfahren-Individual.Auf unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der verschiedenen Kundengruppen, Zahlungsarten und Kommunikationsverfahren wird jeweils gesondert verwiesen.(2) Für die Einlieferung von Taggleichen Euro-Überweisungen im XML-Format bzw. die Einlieferung von AZV-Überweisungen und Taggleichen Euro-Überweisungen im DTAZV-Formatgelten zudem die Vorgaben gemäß Ziffer 2 und Ziffer 10 bzw. Ziffer 3 der Anlage 3 zumDFÜ-Abkommen in ihrer jeweils gültigen Version.18. November 2019Seite 8 von 35

(3) Für Einlagenkreditinstitute und sonstige Kontoinhaber, die eine Bankleitzahl führen, gelten bei Kommunikation über EBICS die „Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank zurKommunikation über EBICS mit Einlagenkreditinstituten und sonstigen Kontoinhabern mitBankleitzahl“ sowie bei Kommunikation über SWIFT die für die Nutzung der SWIFT-Diensteund -Produkte geltenden „SWIFT General Terms and Conditions“ sowie die Spezifikationender im SWIFTNet FIN-Service angebotenen Nachrichtentypen („Message Typs, MT“) gemäß„SWIFT User Handbook“.Für sonstige Kontoinhaber, die keine Bankleitzahl führen, gelten bei Kommunikation überEBICS neben der „Anlage 1 DFÜ-Abkommen“ zusätzlich die „Besondere Bedingungen derDeutschen Bundesbank für die Datenfernübertragung via EBICS für sonstige Kontoinhaberohne BLZ (EBICS-Bedingungen)“ und bei Kommunikation im Online-Banking über FinTSneben den „FinTS-Spezifikationen“ ab Version 3.0 zusätzlich die „Besondere Bedingungenfür die Anwendung onlinebanking.bundesbank der Deutschen Bundesbank mit HBCI (elektronische Signatur) (HBCI-Bedingungen)“.1.4Leistungsumfang(1) Einlagenkreditinstitute können das HBV-Individual für die Abwicklung von EuroLiquiditätsüberträgen und Taggleichen US-Dollar-Überweisungen nutzen.(2) Sonstige Kontoinhaber können im HBV-Individual Taggleiche Euro-Überweisungen undAZV-Überweisungen einreichen. Öffentliche Verwaltungen können das HBV-Individual zudem für die Abwicklung von beleghaft eingelieferten Taggleichen US-Dollar-Überweisungennutzen.(3) In das HBV-Individual eingelieferte Taggleiche Euro-Überweisungen zu Gunsten einesEinlagenkreditinstituts als Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers, als Verrechnungsinstitut oder als Zahlungsempfänger werden über PM-Konten abgewickelt. Haben dieEinlagenkreditinstitute keine eigenen PM-Konten, sind aber als indirekte Teilnehmer oderadressierbare BIC-Inhaber im TARGET2 Directory verzeichnet, erfolgen die Gutschriften aufden PM-Konten der zugehörigen direkten TARGET2-Teilnehmer. Auf HAM-Konten könnenTaggleiche Euro-Überweisungen nicht gutgeschrieben werden. Unanbringliche Zahlungenweist die Bundesbank an die Sender zurück.1.5Geschäfts- / Feiertage(1) Die Verarbeitung von beleglos eingereichten Euro-Liquiditätsüberträgen, nsowieTaggleichenUS-Dollar1Überweisungen erfolgt an allen TARGET2-Geschäftstagen (vgl. Abschn. II Unterabschn. ANr. 2, Abschn. III Unterabschn. D Nr. 2 bzw. Abschn. IV Unterabschn. A Nr. 3 sowie Abschn.X Unterabschn. C Nr. 6 AGB/BBk).1 Siehe AGB/BBk Abschnitt I Nummer 28 (2) (b); für beleghaft erteilte Aufträge ist jeweils der nationale Geschäftstag maßgeblich18. November 2019Seite 9 von 35

Bundeseinheitliche und regionale Feiertage sowie lokale Festtage, die nicht zugleichTARGET2-Feiertage sind, werden nicht berücksichtigt.Weiterführende Informationen sind im Dokument „Hinweise zur Abwicklung des unbarenZahlungsverkehrs bei der Deutschen Bundesbank im Zusammenhang mit rInternetseitederBundesbank(www.bundesbank.de) unter Aufgaben Unbarer Zahlungsverkehr Aufgaben und Leistungsangebot zu finden.(2) Bei der Verarbeitung von AZV-Überweisungen werden nationale Feiertage im Land desKorrespondenten berücksichtigt. Die ausländischen Feiertage können dem BIC Directoryentnommen werden. Regionale Feiertage im Ausland werden vom HBV-Individual nicht berücksichtigt.1.6Zulassung zum Verfahren(1) Die Zulassung zum Verfahren ist unter Verwendung der jeweils erforderlichen Vordruckeschriftlich beim zuständigen Kundenbetreuungsservice (KBS) zu beantragen. Filialinstitutekönnen die Zulassung bei dem für ihre Hauptniederlassung zuständigen KBS beantragen. Indiesem Fall sind die Anträge von Personen zu unterzeichnen, die für das Gesamtinstitut vertretungsberechtigt sind.EinlagenkreditinstituteDie produktive Zulassung zum HBV-Individual ist mit dem Vordruck 4781 zu beantragen.Bei Kommunikation über EBICS ist zusätzlich der Vordruck 4750 einzureichen. Für dieKommunikation über SWIFT(Net FIN) sind Bundesbank-seitig keine gesonderten Anträgeerforderlich.Sonstige Kontoinhaber(a) Sonstige Kontoinhaber ohne BankleitzahlBei Kommunikation über EBICS ist die Zulassung zum HBV-Individual mit Vordruck 4781ai. V. m. dem Vordruck 4760 zu beantragen.Bei Einlieferung von Zahlungen im Online-Banking über FinTS ist der Vordruck 4169 zu verwenden. Ein gesonderter Antrag für die Ein- und Auslieferung von Zahlungen für das Hausbankverfahren ist nicht erforderlich.(b) Sonstige Kontoinhaber mit BankleitzahlDie produktive Zulassung zum HBV-Individual ist mit Vordruck 4781b zu beantragen. BeiKommunikation über EBICS ist zusätzlich der Vordruck 4750 einzureichen. Für die Kommunikation über SWIFT(Net FIN) sind Bundesbank-seitig keine gesonderten Anträge erforderlich.18. November 2019Seite 10 von 35

(2) Anträge können zu jedem Montag mit einer Frist von fünf Geschäftstagen gestellt, schriftlich widerrufen oder durch Einlieferung eines neuen Antrages geändert werden. Die Fristbeginnt mit dem Geschäftstag des Eingangs beim zuständigen KBS.(3) Voraussetzung für die Zulassung zum Verfahren ist für EBICS- und SWIFT-Teilnehmerder erfolgreiche Abschluss des unter Ziffer 4 der Technischen Spezifikation HBV-Individualbeschriebenen Testverfahrens.Bei der Einlieferung von Taggleichen Euro-Überweisungen und AZV-Überweisungen im Online-Banking über FinTS, die über die Web-Anwendung der Bundesbank generiert wurden,ist ein gesondertes Test

Deutsche Bundesbank . Besondere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für die Datenfernübertragung via EBICS für sonstige Kontoin-haber ohne Bankleitzahl (EBICS-Bedingungen) 6 . Deutsche Bundesbank ; Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank zur Kom-munikation über EBICS mit Zahlungsdienstleistern mit Bankleitzahl 7 . Deutsche Bundesbank

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