International Baccalaureate Diploma

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Bezirksregierung DüsseldorfDezernat 48Zeugnisanerkennungsstelle(Stand: 01.01.2016)International Baccalaureate DiplomaMerkblatt für die Anerkennung der Gleichwertigkeit des International Baccalaureate (IB) mitdem Zeugnis der deutschen allgemeinen Hochschulreife:A. Allgemeine AnerkennungsvoraussetzungenB. FächervoraussetzungenC. MindestnotenD. Hinweise zur Belegung sprachlicher FächerE. Vorzulegendes AbschlusszeugnisF. AntragsunterlagenG. DurchschnittsnotenberechnungA. Allgemeine AnerkennungsvoraussetzungenEin nach den Regeln der ‚International Baccalaureate Organization’ (IBO) abgelegtes‚International Baccalaureate Diploma’ ist in Deutschland nach geltender Rechtslage derallgemeinen Hochschulreife gleichwertig, wenn die im Beschluss der Ständigen Konferenzder Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) vom 10.03.1986 inder jeweils geltenden Fassung genannten Mindestvoraussetzungen erfüllt sind.Der aktuelle KMK-Beschluss kann unter dem folgenden Internetlink abgerufen ldung.html (s. unter „Spezifische Abschlüsse).

2B. FächervoraussetzungenFür die Anerkennung der Gleichwertigkeit mit der deutschen allgemeinen Hochschulreifesind im ‚IB Diploma Programme’ sechs voneinander unabhängige Prüfungsfächer innachstehender Kombination zu belegen, davon mindestens drei bestimmte Fächer im ‚HigherLevel’ (HL), die übrigen Fächer im ‚Standard Level‘ (SL).Die Schulfächer müssen die nachstehenden Bezeichnungen tragen und im zweijährigen ‚IBDiploma Programme’ durchgängig, d.h. zweijährig aufsteigend, belegt werden. Diesbedeutet, dass Unterrichtsfächer, die im KMK-Beschluss nicht ausdrücklich genannt sind,einer späteren Anerkennung des ‚IB-Diploma’ als Hochschulreife entgegen stehen.Bestehen Zweifel bei der Wahl eines Schulfaches oder einer Fächerkombination, die zu einerspäteren Anerkennung des International Baccalaureate als deutsche Hochschulreife führensoll, so entnehmen Sie diese Kriterien bitte den nachstehenden tabellarischen Übersichtenbzw. dem einschlägigen KMK-Beschluss. Der KMK-Beschluss nennt verbindlich alle Fächer,die für eine spätere Anerkennung als Hochschulreife in Deutschland gefordert werden.Fächervoraussetzungen im ‚Diploma Programme’für die Anerkennung des International Baccalaureate(Prüfungsdurchgänge vor Mai 2016):1. Fach:wählbar:eine fortgesetzte Fremdsprache alsein sprachliches Fach,‚Language A’ oder ‚Language B (HL)’das nicht die Muttersprache ist2. Fach:wählbar:eine weitere Sprache alsein weiteres sprachliches Fach (keine ab initio ‚Language A’ oder ‚Language B’Sprache)3. Fach:wählbar:ein naturwissenschaftliches FachBiology* oder Chemistry* oder Physics*4. Fach:wählbar:MathematikMathematics SL oder Mathematics HL* oderFurther Mathematics in Verbindung mitMathematics HL* (nicht Math Studies)5. Fach:wählbar:ein gesellschaftskundliches FachHistory oder Geography oder Economics6. Fach:wählbar:ein weiteres Fach aus dem IB-Programm Visual Arts; Music; Theatre; Film; Literatureand Performance; eine weitere moderneFremdsprache; Latin; Classical Greek; GeneralChemistry; Applied Chemistry; EnvironmentalSystems and Societies; Computer Science;Design Technology; World Religions;Philosophy; Psychology; Social Anthropology;Business and Management; Sports exercise andhealth science oder eines der weiter obenaufgeführten FächerErgänzende Hinweise:Diese Prüfungsfächer müssen in den Klassen 11 und 12 durchgängig belegt werden.Drei Fächer müssen im Higher Level (HL) belegt werden; und mindestenseines der mit Sternchen (*) markierten Fächer muss darunter sein.Für die Anerkennung als Hochschulreife sind zusätzlich Mindestnoten zu erzielen.

3Fächervoraussetzungen im ‚Diploma Programme’für die Anerkennung des International Baccalaureate(Prüfungsdurchgänge ab Mai 2016):1. Fach:wählbar:eine fortgesetzte Fremdsprache alsein sprachliches Fach,‚Language A’ oder ‚Language B (HL)’das nicht die Muttersprache ist2. Fach:wählbar:eine weitere Sprache alsein weiteres sprachliches Fach (keine ab initio ‚Language A’ oder ‚Language B’Sprache)3. Fach:wählbar:ein naturwissenschaftliches FachBiology* oder Chemistry* oder Physics*4. Fach:wählbar:MathematikMathematics SL oder Mathematics HL* oderFurther Mathematics in Verbindung mitMathematics HL* (nicht Math Studies)5. Fach:wählbar:ein gesellschaftskundliches FachHistory; Geography; Economics; Psychology;Philosophy; Social Anthropology oder Businessand Management6. Fach:wählbar:ein weiteres Fach aus dem IB-Programm Visual Arts; Music; Theatre; Film; Literatureand Performance; eine weitere moderneFremdsprache; Latin; Classical Greek; GeneralChemistry; Applied Chemistry; EnvironmentalSystems and Societies; Computer Science;Design Technology; World Religions; Sportsexercise and health science oder eines der weiteroben aufgeführten FächerErgänzende Hinweise:Diese Prüfungsfächer müssen in den Klassen 11 und 12 durchgängig belegt werden.Drei Fächer müssen im Higher Level (HL) belegt werden; und mindestenseines der mit Sternchen (*) markierten Fächer muss darunter sein.Für die Anerkennung als Hochschulreife sind zusätzlich Mindestnoten zu erzielen.Alle Angaben in den Tabellen basieren auf der geltenden Rechtsgrundlage für dieAnerkennung des International Baccalaureate: dem Beschluss der Kultusministerkonferenzder Länder in der Bundesrepublik Deutschland vom 10.03.1986 in der Fassung vom13.12.2013 bzw. vom 01.10.2015. Die dargestellten Fächerbereiche sind daher nicht identischmit den sechs Fächerbereichen des IB-Curriculums (Hexagon) aus dem Lehrplan der IBO.C. MindestnotenFür die Anerkennung des IB Diploma als deutsche Hochschulreife wird die Mindestpunktzahlvon 24 Punkten für das Bestehen des ‚Diploma Programme’ gefordert. Darüber hinaus darfmaximal ein schwach benotetes Fach mit der Note „3“ erteilt worden sein. Diese Note mussaber wenigstens durch eine Note „5“ oder besser auf mindestens demselben Kursniveau(‚Level’) ausgeglichen sein.Mehr als eine schwache Note „3“ oder eine niedrigere Note steht einer Anerkennung des IBentgegen. In diesen Fällen sollte eine Nachprüfung zur Notenverbesserung abgelegt werden.

4D. Hinweise zur Belegung sprachlicher Fächer‚Language A’ kennzeichnet Kurse auf einem Niveau hoher Sprachkompetenz. Diese Kurseheißen im ‚IB Diploma Programme’ „Language A: Language and Literature“ und„Language A: Literature“. Der dritte Kurstyp „Literature and Performance“ istfächerübergreifend und daher nur als 6. Fach anerkennungsfähig.‚Language B’ kennzeichnet Kurse mittlerer Sprachkompetenz. In Ihrem eigenen Interessesollten Sie zur besseren sprachlichen Qualifikation die eigene Muttersprache – wenn Sie siedenn als Schulfach wählen – immer als ‚Language A’ belegen!Von deutschen Muttersprachlern bzw. deutschen Staatsangehörigen wird die Belegung desFaches ‚German’ im IB für die Anerkennung der Hochschulreife aber nicht voraus gesetzt!Die deutschen Hochschulen können allerdings auch von deutschen „Bildungsausländern“ genauso wie von ausländischen Studienbewerbern - einen Nachweis hinreichenderDeutschkenntnisse verlangen.Eine Möglichkeit, seine Deutschkenntnisse als Studienbewerber nachzuweisen, ist dieBelegung des Faches ‚Deutsch’ auf dem gegebenen Niveau im ausländischenBildungsnachweis. Die Deutschkenntnisse können aber – auf Verlangen der Hochschule – imEinzelfall sowohl formlos bzw. indirekt als auch durch Vorlage eines anerkanntenSprachzertifikats bis hin zur Teilnahme an einer standardisierten ‚Sprachprüfung für denHochschulzugang’ (DSH) nachgewiesen werden.Eine Sprache „ab initio“ kennzeichnet eine neu einsetzende Fremdsprache. Sie kann belegtwerden, wenn in ihr noch keine Vorkenntnisse bestehen. Eine solche Sprache istausschließlich als 6. Fach wählbar.Sprachliche und auch andere Fächer, die teils oder vollständig außerunterrichtlich begleitetoder gelernt werden (sog. „self-taught“-Fächer) sind grundsätzlich nicht anerkennungsfähig!E. Vorzulegendes AbschlusszeugnisNachzuweisen ist der Schulabschluss des ‚International Baccalaureate Diploma’ durchVorlage eines entsprechenden Zeugnisses, das von der IBO in Genf/Schweiz ausgestellt wirdund die Prüfungsfächer und -noten auflistet. Zeugnisse, die von der besuchten Schule selbstausgestellt wurden, sind dagegen grundsätzlich nicht anerkennungsfähig. Auch ein ‚IBCertificate’ ist kein anerkennungfähiger Schulabschluss!Ist noch kein offizielles ‚IB Diploma’ ausgestellt worden, so kann ersatzweise das offizielle‚Transcript of Grades’ der IBO zur Anerkennung eingereicht werden. Da die Zeit zwischender Bekanntgabe der Noten und dem Bewerbungsfristende deutscher Hochschulen zumWintersemester desselben Jahres sehr kurz ist, ist es empfehlenswert, dass Sie frühzeitig einsolches ‚Transcript of Grades’ über Ihre Schule bei der IBO beantragen. Sie können indiesem Fall auch direkt den Versand an unsere Zeugnisanerkennungsstelle erbitten, so dasswir das Zeugnis schnellstmöglich erhalten. Der Eingang des ,Transcript of Grades‘ alleinesetzt jedoch noch kein Anerkennungsverfahren in Gang. Sie müssen zusätzlich einenformellen Antrag auf Anerkennung der Hochschulreife stellen und diesem die übrigenerforderlichen Antragsunterlagen beifügen.

5Sie können uns auch zur kurzfristigen Berücksichtigung Ihrer Prüfungsergebnisse unterhttps://candidates.ibo.org/ Ihren ‚Personal Code’ sowie Ihre ‚PIN’ für den Online-Zugriffnennen, solange Ihnen noch keine Papierzeugnisse vorliegen; dann können wir diese Datenbereits für die Anerkennung berücksichtigen.Ferner können Sie bei den meisten deutschen Hochschulen eine Nachfrist zur Nachreichungvon Unterlagen beantragen. Diese Möglichkeit sollten Sie bei einer Hochschulbewerbungnutzen, um zeitliche Engpässe und Fristversäumnisse zu vermeiden.F. AntragsunterlagenEinem Antrag auf Anerkennung sind folgende Unterlagen beizufügen:1.schriftlicher Antrag auf Anerkennung der Hochschulreife (vorzugsweise mit unseremAntragsformular)2.tabellarischer Bildungslebenslauf3.selbst unterschriebene Erklärung, dass die im Diploma abgelegten Prüfungsfächerwährend des ‚IB Diploma Programme’ durchgängig zweijährig aufsteigend belegtworden sind4.einfache Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Passes5.bei Wechsel des Schulsystems: amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses über einenmittleren Bildungsabschluss (Klasse 10) oder gegebenenfalls des letzten deutschenSchulzeugnisses*6.amtlich beglaubigte Kopien der ausländischen Bildungsnachweise:a)ausländisches Reifezeugnis (‚IB Diploma’ der IBO) mit Fächer- und Notenangabenb)Fächer- und Notenübersicht des bisherigen Hochschulstudiums im Ausland*c)Abschlussurkunde des ausländischen Studienganges*(*soweit zutreffend)oder alternativ das offizielle ,Transcript of Grades‘ der IBO oderIhren ‚Personal Code’ und Ihre ,PIN‘ für den Direktzugriff auf die IB-Resultate imInternet unter https://candidates.ibo.org/.Bitte reichen Sie den Antrag frühestmöglich, d.h. schon vor Veröffentlichung bzw.Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse ein. Ihr ,Transcript of Grades‘ oder Ihre OnlineZugangsdaten können Sie nach Erhalt nachträglich einreichen.

6G. Durchschnittsnotenberechnunga) Rechtlicher HinweisDie nachstehende Beschreibung der Notenumrechnung ist nicht rechtsverbindlich. Sie soll nurdazu dienen, die Umrechnung nachvollziehbar darzustellen. Die Notenfestsetzung im Rahmender Zeugnisanerkennung erfolgt stets nach der zum Bearbeitungszeitpunkt geltendenRechtslage.b) Einbeziehung von BildungsnachweisenEs werden die Gesamtpunkte (‚Total points’) eines anerkennungsfähigen IB Diploma in dieNotenumrechnung einbezogen.c) NotenskalaDie Notenskala reicht von „7“ ( exzellent) bis „1“ ( sehr schwach). Die untersteBestehensnote liegt bei „4“ ( zufriedenstellend).In den sechs Prüfungsfächern des IB Diploma können insgesamt 42 Punkte erreicht werden.Einschließlich der bis zu drei zusätzlich erreichbaren Punkte der ‚additional requirements’können maximal 45 Punkte erreicht werden. Die Mindestpunktzahl zum Bestehen des IBDiploma liegt bei 24 Punkten.d) Notenumrechnung ins deutsche SystemDie im IB Diploma erreicht Gesamtpunktzahl (‚Total points’) wird als sog. Durchschnittsnote(Nd) in die nachstehende Umrechnungsformel eingegeben. Die Umrechnung in das deutscheNotensystem erfolgt mit Hilfe der FormelNmax - Ndx 1 3 ----------------Nmax - NminDabei ist:xNmaxNminNddie gesuchte deutsche Durchschnittsnoteder obere Eckwert (Maximalnote)der untere Eckwert (Minimalnote)die erreichte Durchschnittsnote aus dem ‚IB Diploma’Als Maximalnote wird dabei der höchste erreichbare Fächerpunktwert (Nmax 42) und alsMinimalnote der für das Bestehen geforderte Mindestpunktwert (Nmin 24) angesetzt.

7Das Endergebnis der Umrechnung ist eine Dezimalzahl, die einschließlich ihrer erstenNachkommastelle die deutsche Durchschnittsnote darstellt. Es wird nicht gerundet, sondernweitere Nachkommastellen entfallen.e) Tabellarische NotenübersichtIn der tabellarischen Übersicht stellen sich die entsprechenden Notenwerte wie folgt dar:Notenumrechnung vomInternational Baccalaureate ins deutsche 3130292827262524Deutsche 3,03,13,33,53,63,84,0

3 Fächervoraussetzungen im ‚Diploma Programme’ für die Anerkennung des International Baccalaureate (Prüfungsdurchgänge ab Mai 2016): 1. Fach: eine fortgesetzte Fremdsprache als

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