AVSV Jahresbericht 2011 - Sg.ch

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Kanton St.GallenAmt für Verbraucherschutz und ement

Vorbemerkung: Da in vielen Fällen meist gezielt versucht wird,Schwachstellen zu erfassen, sind die zum Teil zahlreichen Beanstandungen nicht repräsentativ für die effektive Qualitätssituation. Weitere Hintergrundinformationen zu den einzelnen Themen befindensich auf unserer Website www.avsv.sg.ch.Statistiken: Die Fachabteilungen weisen alle untersuchten Probenaus, auch solche aus nichtamtlichen Tätigkeiten. In der Auflistungder untersuchten Proben erscheinen diese jedoch nicht.Geschlechtsform: Die nachfolgend verwendete männliche Formbezieht selbstverständlich die weibliche Form mit ein. Auf die Verwendung beider Geschlechtsformen wird lediglich mit Blick auf diebessere Lesbarkeit des Textes verzichtet.Abkürzungen: Eine Tabelle mit den gebräuchlichen Abkürzungen istim Anhang «Abkürzungen» zu finden.

Rückblick der AmtsleitungSeit Anfang 2011 hat unser Amt einen neuen Namen: Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen(AVSV). Damit sind Aufgaben und Tätigkeiten klarer erkennbar als unter dem ehemaligen Namen. DasAVSV sorgt für sichere Lebensmittel vom Stall bis auf den Tisch, für gesunde Tiere und einen wirksamenTierschutz.Neu ist auch die Amtsleitung. Die St.Galler Regierung wählte Dr. Albert Fritsche zum neuen Kantonstierarzt und Amtsleiter. Er übernahm am 1. September 2011 die Führung von Dr. Thomas Giger, derin Pension ging. Damit hat im noch jungen Amt, das nun mit frischem und jugendlichem Elan in dieZukunft geführt wird, eine neue Ära begonnen.Wie Sie sicher feststellen konnten, haben wir unseren Jahresbericht neu gestaltet. Er erscheint inzwei Versionen; einer kurzen, speziell gefalteten Print- und einer ausführlichen PDF-Fassung. Letztere kannüber das Internet bezogen werden. Wir hoffen, dass die Kurzfassung viele Leserinnen und Leser neugierigauf den umfassenden Bericht macht. Wir sind gespannt auf Ihre Reaktionen.Ausserordentliche Ereignisse haben uns im vergangenen Jahr direkt oder indirekt beschäftigt. DieEHEC-Epidemie in Deutschland war mit über 50 Toten und über 4000 erkrankten Personen ein grossesThema für die Lebensmittelsicherheit in Europa. Das AVSV reagierte prompt und untersuchte rund 100 Proben frisches Gemüse und frische Früchte auf den aggressiven Darmkeim EHEC O104:H4. Aufsehen hat imHerbst ein Fleischskandal bei Coop erregt. Die Diskussion, ob Produkte am Verbrauchsdatum zwingendvernichtet werden müssen, ist noch nicht zu Ende.Ein gutes Beispiel für die Synergien, welche sich im AVSV durch den Zusammenschluss des Veterinärdienstes mit der Lebensmittelkontrolle ergeben haben, ist folgender Fall: Aufgrund eines tierärztlichenBefundes und nachfolgenden Laboruntersuchungen wurden in einem Milchviehbetrieb Salmonellen entdeckt. Dem AVSV gelang es, die Salmonellenkeime in der Milch vom Hof über die Milchsammelstelle bishin zur Käserei zu verfolgen. Mit geeigneten Massnahmen wurde dann sichergestellt, dass Konsumentinnen und Konsumenten keiner Salmonellengefahr ausgesetzt waren, bis der Betrieb saniert war. Eine Stärkung der Kontrolle entlang der ganzen Lebensmittel kette – vom Landwirtschaftsbetrieb bis in den Verkaufsladen –, wie sie in unserem Amt praktiziert wird, bedeutet das Urteil des Bundesgerichtes vom30. Januar 2012. Die Lausanner Richter entschieden, dass der eigentlichen Lebensmittelproduktion vorgelagerte Prozesse auch unter das Lebensmittelgesetz fallen. Das betrifft insbesondere die landwirtschaftlicheTierhaltung vor der Schlachtung. So ist jetzt nochmals verdeutlicht worden, dass Tiere nur dann in denSchlachthof geliefert werden dürfen, wenn sie so sauber sind, dass sie die Lebensmittelsicherheit in denfolgenden Prozessen nicht negativ beeinflussen.Zum «Alltagsgeschäft» gehörten rund 4000 Lebensmittelinspektionen, 11 000 untersuchte Proben unddie Kontrolle von über 800 000 geschlachteten Tieren. Für das Gesamtbild dürfen die Kontrolltätigkeiten imBereich Chemikaliensicherheit und Badewasser, Tierverkehr und Tierschutz nicht vergessen werden.Der vorliegende Jahresbericht zeigt, dass sich die St.Galler Bevölkerung auf ein kompetentes AVSV-Team verlassen kann. Ein Team, das alles daran setzt, dass auch im kommenden Jahr die Lebensmittel sicher sind und für den Schutz und die Gesundheit von Tieren gesorgt wird. Für die im Berichtsjahrgeleistete Arbeit und das grosse Engagement bedanken wir uns herzlich bei allen Mitarbeiterinnen undMitarbeitern.Dr. Albert Fritsche, Kantonstierarzt AmtsleiterDr. Pius Kölbener, Kantonschemiker

Kanton St.GallenAmt für Verbraucherschutz und VeterinärwesenKantonales LaborJahresbericht 2011OGesundheitsdepartement

Kanton St.GallenAmt für Verbraucherschutz und otal der im Jahr 2011 bearbeiteten ProbenWaren von St.Galler Firmen und WarenbesitzerRechtsauskünfte (Lebensmittelrecht)Einsprachen, Rekurse und StrafanzeigenRingversuche45567Kantonales Labor 3

Kanton St.GallenAmt für Verbraucherschutz und VeterinärwesenGesundheitsdepartementGesamttotal der im Jahr 2011 bearbeiteten ProbenIm Jahr 2011 wurden mit über 11 000 Proben rund 500 Proben mehr als im Vorjahr untersucht. Zurückzuführen ist dies auf die Spezialisierung, die sich aus der Zusammenarbeit mit den Kantonalen Laboratorien Thurgau und Schaffhausen ergab. Die Untersuchungen haben seit Beginn dieser Zusammenarbeit imJahr 2008 stetig zugenommen. Zudem konnte das Kantonale Labor St.Gallen vermehrt Proben für Spezialanalysen in die beiden Vertragslaboratorien senden. Diese Zusammenarbeit scheint sich nun auszuzahlen.Die Beanstandungsquote für Waren, die im Lebensmittelgesetz umschrieben sind, liegt bei 11,8 Prozent und ist gegenüber dem Vorjahr (13 %) leicht gesunken. Dieser Unterschied liegt im Bereich der langjährigen Streuung der Beanstandungsrate von 9 bis 14 Prozent der untersuchten Proben. Dabei ist zuberücksichtigen, dass es sich bei den meisten untersuchten Proben um Verdachtsproben handelt.Gesamttotal der ProbenAnzahl ProbenBeanstandet2011201020112010Im Lebensmittelgesetz umschriebene Waren, die Firmen bzw. Warenbesitzer im Kanton St.Gallen betreffen8 0217 360950957Im Lebensmittelgesetz umschriebene Waren, die für Kundenaus a nderen Kantonen untersucht und von diesen odervom Zoll erhoben wurden1 5891 4314653Im Lebensmittelgesetz nicht umschriebene Waren(z.B. Badewasser, Proben nach Gift- und Umweltgesetz)1 3181 510103185771922011 00510 4931 1011 195Interne AufträgeGesamttotal der bearbeiteten ProbenKantonales Labor 4

Kanton St.GallenAmt für Verbraucherschutz und VeterinärwesenGesundheitsdepartementWaren von St.Galler Firmen und WarenbesitzerIm Lebensmittelgesetz umschriebene Waren, die Firmen beziehungsweise Warenbesitzer im Kanton St.Gallen betreffen.Proben nach Einsendern geordnetAnzahl ProbenBeanstandet2011201020112010Organe der Grenzkontrolle1241563Organe der Inlandkontrolle3 7093 157460482Private Aufträge4 1884 188484472Total8 0217 360950957Rechtsauskünfte (Lebensmittelrecht)Zahlreiche Anfragen von Privatpersonen wie auch von im Kanton ansässigen Unternehmen, die Rechtsauskünfte betreffen, erfolgen über das Kontaktformular auf der Homepage des Amtes direkt per E-Mail,telefonisch oder auch direkt im persönlichen Kontakt am Schalter des Amtsgebäudes. Auch werden An fragen,die im Kanton ansässige Firmen und Privatpersonen an das Bundesamt für Gesundheit in Bern richten,aufgrund der Zuständigkeit an unser Amt weitergeleitet.Auch im Jahr 2011 wurde auf zahlreiche lebensmittelrechtliche Fragestellungen Auskunft gegeben.Bei den Anfragen durch Privatpersonen erstreckte sich das Spektrum der Fragestellungen von der Frage,was bei Neugründung eines Lebensmittelbetriebes zu beachten sei (meist ging es um Fragen zum gewerbsmässigen Import von Lebensmitteln) bis zu komplexeren Sachverhalten, z.B. die Verkehrsfähigkeit ausdem Ausland stammender Nahrungsergänzungsmittel oder eines aus Indien stammenden als «Mouth Freshener» bezeichneten Produktes, das als Genussmittel in Verkehr gebracht werden sollte und als ZutatArecanuss (Betel) enthielt. Bei den von Unternehmen gestellten Anfragen handelt es sich hingegen meistum lebensmittelrechtliche Fragestellungen hinsichtlich Zusammensetzung oder der Kennzeichnung vonkonkreten Produkten.Während einfachere Sachverhalte zumeist umgehend beziehungsweise zeitnah beantwortet werdenkönnen, verlangen komplexere Anfragen durchaus umfangreiche Recherchen oder Abklärungen – ob mitanderen Fachstellen oder dem Bundesamt für Gesundheit. Das kann mit mehreren Tagen, und unterUmständen auch Wochen, Bearbeitungszeit einhergehen und stösst bei den Anfragenden nicht immer aufVerständnis. Oftmals wird bei der Frage, ob ein Lebensmittel oder ein Gebrauchsgegenstand in der Schweizin Verkehr gebracht werden kann, mit einer tatsächlichen oder vermeintlichen Verkehrsfähigkeit desKantonales Labor 5

Kanton St.GallenAmt für Verbraucherschutz und VeterinärwesenGesundheitsdepartement etroffenen Produktes in der EU argumentiert. Dabei scheint vielen Fragestellern nicht bewusst zu sein,bdass unabhängig der rechtlichen Annäherung an die Gesetzgebung der Europäischen Union sowie der einseitigen Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips nach wie vor die Anforderungen des SchweizerischenLebensmittelrechts einzuhalten sind und diese gegebenenfalls von den Bestimmungen in der EuropäischenUnion abweichen können.Einsprachen, Rekurse und en7532121813Rekurse3201014Anzeigen655811108Das Lebensmittelgesetz räumt denjenigen, denen das Amt im Beanstandungsfall Massnahmen verfügt hat,zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs die Möglichkeit ein, beim AVSV Einsprache gegen die verfügten Massnahmen einzureichen (Art. 52 LMG). Von dieser Möglichkeit wurde im Jahr 2011 im Bereich desVollzuges des Lebensmittelgesetzes insgesamt 7-mal Gebrauch gemacht. Je 2 dieser Einsprachen wurdennach Prüfung durch das AVSV geschützt, in 2 Fällen wurde die eingereichte Einsprache in Teilaspektengutgeheissen und in 3 Fällen abgewiesen beziehungsweise aus formalen Gründen nicht auf die Einspracheeingetreten. Im Fall einer abschlägig beschiedenen Einsprache war das betroffene Unternehmen mit demEntscheid nicht einverstanden. Es zog das Verfahren weiter und reichte beim GesundheitsdepartementRekurs gegen den Entscheid des Amtes ein. Der Entscheid der höheren Instanz zu diesem Rekursverfahren steht noch aus. Abgeschlossen ist hingegen ein Rekursverfahren, das auf eine abgelehnte Einspracheaus dem Jahr 2010 zurückging. Hier wurde der Rekurs durch das Departement vollumfänglich abgewiesen. Ein weiterer Rekurs betraf einen Inspektionsbericht aus dem Bereich Badewasserkontrolle und diedarin verfügten Massnahmen. Die Anträge auf Strafanzeige werden im Auftrag des Lebensmittel- und desTrinkwasserinspektorates zentral durch die Abteilung Lebensmittelrecht gestellt und bearbeitet. Insgesamtwurde in 5 Fällen gegen die betriebsverantwortlichen Personen von Lebensmittelbetrieben beziehungs weise 1 Trinkwasserversorgung Strafanzeige bei den zuständigen Untersuchungsämtern eingereicht. Diesentspricht den Zahlen der beiden Vorjahre.Kantonales Labor 6

Kanton St.GallenAmt für Verbraucherschutz und ie chemischen und biologischen Laboratorien des Amtes nahmen auch im Jahr 2011 an diversen Ringversuchen teil.AnbieterTestbezeichnungMatrixParameterMuva Kempten (D)Typ V RVQS 397SchmelzkäseFett, Tr.-masse, Protein, KochsalzLGC StandardsProficiency Testing (GB)Cosmetics and ToiletriesProficiency SchemeCS0015 Round 3Lip glossElementanalytik (Cd, Cr, Ni, Pb)LGC StandardsProficiency Testing (GB)Toytest Toy Safety Analytes Proficiency SchemeTY0315 Round 47FarbanstrichElementanalytik (Pb)LGC StandardsProficiency Testing (GB)Cosmetics and ToiletriesProficiency SchemeCS0015 Round 2LippenstiftElementanalytik (Cd, Cr, Ni, Pb)Muva Kempten (D)Typ D RVQS 412RahmFett, Protein, Tr.-masseFAPAS, York (GB)02175 FAPAS Avermectins in Corned BeefCorned BeefAvermectineFAPAS, York (GB)1577 FAPAS MeatFleischpulverNitrit, NitratAGESWien (A)Proficiency test forpesticide residues in honey 2001 PTPR-H 2011HonigStreptomycinCRL BerlinNSAID 09/10MilchNichtsteroidale Entzündungs hemmerLGC StandardsProficiency Testing (GB)Toytest TY0315, Rd. 46,Group EN71-3Standardlsg./SpielwarenElementanalytik (As, Ba, Cd, Cr, Hg,Sb, Se)IFA Tulln (A)N107 A/B M107 A/BTrinkwasserNährstoffe, ElementeFEPTU, London6 Rundendiv. LebensmittelAerobe mesophile Keime, B. cereus,Campylobacter ssp., C. perfringens,E. coli, Coliforme, Enterobacter ssp,L. monocytogenes, Salmonellen,koag.-pos. Staphylokokken, VTECFEPTU, London6 RundenTrinkwasserE. coli, Coliforme, C. perfringens,Enterokokken, P. aeruginosa, aerobe KeimzahlenKantonales Labor 7

Kanton St.GallenAmt für Verbraucherschutz und VeterinärwesenChemieJahresbericht 2011OGesundheitsdepartement

Kanton St.GallenAmt für Verbraucherschutz und ung und AusblickAuflistung der KampagnenberichteKontaminationen aus Druckfarbe und VerpackungsmaterialTHC in HanfproduktenKonservierungsmittel und Schwermetalle in Kinderschminke (STG 11–104)SpeisesalzeÖlhaltige Kapseln zur NahrungsergänzungMykotoxine in Hartschalenobst und ÖlsaatenButtergehalt und Transfettsäuren in BackwarenVitamine, Coffein und Taurin in Energy DrinksFlüchtige organische Verbindungen in abgefüllten MineralwässerRückstände in TextilienTrockenmasse und Fettgehaltsstufe in SchmelzkäseStreptomycin in FrühlingshonigPestizide in Beeren aus der Schweiz und in Gemüse aus ThailandWeichmacher und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in VelogriffenAflatoxine, Ochratoxin A, verbotene Rotfarbstoffe und Bestrahlung in GewürzenRückstände in Puzzlematten für KinderWeichmacher in Radiergummis für KinderGrillfleischSchwermetalle in Eis aus EismaschinenAflatoxin M1 in Hart- und SalzlakenkäseBlei und Cadmium in KeramikgeschirrFett-, Eiweissgehalt und Salz in MayonnaiseAflatoxine und Ochratoxin A in TrockenbeerenCorned BeefGeflügelRadioaktivitätMykotoxine in Mais und MaisproduktenTrichothecene-Screening in WeizenproduktenBlei in KerzendochtenMilch und MilchprodukteNationales Fremdstoffuntersuchungsprogramm (NFUP)Schminke für Augen und LippenChemie 51535556575860629

Kanton St.GallenAmt für Verbraucherschutz und VeterinärwesenGesundheitsdepartementEinleitung und AusblickIn der Abteilung Chemie werden Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände auf Zusammensetzung, Inhaltsstoffe und Fremdstoffe untersucht. Enthalten die untersuchten Proben Kontaminanten oder Rückständeüber den gesetzlich festgelegten Kriterien, oder erreichen sie qualitative Mindestanforderungen nicht, sowerden die betroffenen Produkte beanstandet und die Warenbesitzer verpflichtet, die Mängel zu korrigieren. Gleichzeitig wird auch die Kennzeichnung der analysierten Proben beurteilt und auf täuschendeAn gaben überprüft. Die Produkte selbst werden risikobasiert erhoben und in Form von Kampagnen untersucht.Untersuchte Proben in der Abteilung Chemie201120104945387 0656 77946354564891 1951 384Streptomycin in Honig455300Grenze11213Zusammenarbeit Ostschweizer Kantonale Laboratorien168215Privataufträge569291Amtliche ProbenAnzahl untersuchte ParameterBeanstandete ProbenNationales Fremdstoffuntersuchungsprogramm (NFUP)TrinkwasserIm Berichtsjahr wurden 3449 Lebensmittel-, Trinkwasser- und Gebrauchsgegenständeproben chemischuntersucht. Dabei wurden bei den amtlichen Proben 7065 Parameter analysiert. Die Beanstandungsquoteder amtlichen Proben lag bei 9 Prozent. Erwähnenswert in diesem Zusammenhang sind die Untersuchungen von Speisesalzen: Ein Viertel der Proben musste aufgrund einer mangelhaften Kennzeichnung beanstandet werden. Bei den geprüften Energy Drinks war ein Drittel wegen Unterschreitung der deklariertenVitamingehalte nicht gesetzeskonform. Erfreuliche Resultate lieferte eine Kampagne, bei der Radiergummis für Kinder auf Weichmacher untersucht wurden. Keine Probe war zu beanstanden.Die Analysen, die im Rahmen des Nationalen Fremdstoffuntersuchungsprogrammes (NFUP) durchgeführt wurden, nahmen ein wenig ab, da das Bundesamt für Veterinärwesen als Auftraggeber dasUntersuchungsraster überarbeitet und reduziert hatte. Die Anzahl Honigproben, die auf Streptomycinuntersucht werden, variiert von Jahr zu Jahr. Sie ist unter anderem von der Anzahl genehmigter Anwendungen und den Witterungsverhältnissen am Einsatzort abhängig. Im Jahr 2011 wurden wesentlich mehrChemie 10

Kanton St.GallenAmt für Verbraucherschutz und VeterinärwesenGesundheitsdepartementProben aus Zollaufträgen untersucht als im Vorjahr. Dies liegt daran, dass sich das Kantonale Labor St.Gallenan einem Schwerpunktprogramm «An der Grenze» des Bundesamtes für Gesundheit zum Thema « Schminkefür Augen und Lippen» beteiligte. Die Untersuchungen und der Bericht wurden im Frühling abge schlossen.Im nächsten Jahr liegen die Schwerpunkte in der Analytik beim Nachweis von Tierarzneimitteln inFleisch und in der Untersuchung von Gebrauchsgegenständen wie Kosmetika, Modeschmuck, Spielzeugund Verpackungen. Zukünftig wird auch die Kontrolle von Wein mit der Bezeichnung AOC St.Gallen vonunserem Amt durchgeführt. Im Auftrag des Bundesamtes für Veterinärwesen wird weiterhin im gewohnten Rahmen am Nationalen Fremdstoffuntersuchungsprogramm teilgenommen. Auch die Rückstände desPflanzenschutzmittels Streptomycin in Honig werden wie im letzten Jahr wieder untersucht werden.Chemie 11

Kanton St.GallenAmt für Verbraucherschutz und en aus Druckfarbe und VerpackungsmaterialUntersuchte Proben: 19 Beanstandete: 4 (21 %)Untersuchung von Januar bis April 2011EinführungIn der Verpackungsindustrie werden bei Karton/Papier-Verpackungen vorwiegend Produkte aus rezyk lierten Rohstoffen eingesetzt. Obwohl bei der Produktion der rezyklierten Rohstoffe Reinigungsschrittedurchgeführt werden, sind diese Produkte mit Mineralölrückständen, Rückständen aus den Druckfarbenund auch mit Weichmachern aus Klebstoffen kontaminiert.[1;2] Ebenfalls lassen sich solche Rückständein Verpackungen aus Kunststoff nachweisen. Diese Rückstände können in die darin verpackten Lebensmittel migrieren und diese in erheblichem Masse verunreinigen, wenn die Innenverpackung keine wirkungsvolle Barriere darstellt. Ziel dieser Kampagne war, eine Übersicht zu gewinnen, inwieweit Mineralöl, Lösungsmittel, Photoinitiatoren und Weichmacher diese trockenen Lebensmittel verunreinigen. ImRahmen der Zusammenarbeit der Ostschweizer Laboratorien untersuchte das KL SG 41 Proben.Gesetzliche GrundlageDie gesetzlichen Grundlagen sind im Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (LMG)Art. 6 und 10 (Stand 1. April 2008), in der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) Art. 34(Stand 1. November 2010) und in der Verordnung über Bedarfsgegenstände (VBedarf) (Stand 1. April 2010)zu finden.ResultateTotal wurden 41 Proben (19 aus SG), bestehend aus 32 Zerealien, 4 Fladenbroten, 3 Dauerbackwaren,1 Polenta und 1 Probe Teigwaren untersucht.In 17 von 41 Proben wurden Rückstände von Mineralöl im Bereich 2 bis 16 mg/kg nachgewiesen.Die Globalmigration von 60 mg/kg wurde in keinem Fall überschritten.In den Proben konnten die Weichmacher Diethylhexylphthalat (0-1,26 mg/kg, Grenzwert 1,5 mg/kg),Diisobutylphthalat (0-0,13 mg/kg, BfR-Empfehlung 1 mg/kg und für Kleinkinder 0,5 mg/kg) und Dibutylphthalat (0-0,03 mg/kg, Grenzwert 0,3 mg/kg) nachgewiesen werden.In 11 Proben wurde Diispropylnaphthalin (0,04 – 0,31 mg/kg) und in einer Probe Benzophenone(0,06 mg/kg, Grenzwert 0,6 mg/kg) nachgewiesen.Betreffend den untersuchten analytischen Parametern musste keine Probe beanstandet werden.Betreffend Kennzeichnung wurden 4 Proben der 19 Proben aus dem Kanton St.Gallen (21 %) an die zuständigen kantonalen Vollzugsstellen überwiesen.Die gefundenen Rückstände an Mineralöl sowie die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse überdie Toxizität der

kung der Kontrolle entlang der ganzen Lebensmittelkette – vom Landwirtschaftsbetrieb bis in den Ver-kaufsladen –, wie sie in unserem Amt praktiziert wird, bedeutet das Urteil des Bundesgerichtes vom 30.Januar 2012. Die L

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