Boemle Bd1 Online Seiten 2013 - Verlagskv.ch

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SeiteMax Boemle I Carsten Stolz1UnternehmungsfinanzierungGrundlagen undKapitalbeschaffung1Boemle/Stolz, Unternehmensfinanzierung 1, Verlag SKV AG, 2013; www.verlagskv.ch

Ergänzungen und Aktualisierung zuBoemle/Stolz:Unternehmungsfinanzierung, Band 1Verlag SKV 2010Kaum ein anderes Gebiet der Betriebswirtschaftslehre wird so stark durch denraschen Wandel der Rahmenbedingungen, insbesondere durch handels- undsteuerrechtliche Vorschriften sowie der Finanzmärkte, beeinflusst wie die Unternehmungsfinanzierung. Deshalb wird der 2010 erschienene Band 1 Unternehmungsfinanzierung inhaltlich auf den Stand Ende 2012 gebracht.Benutzungshinweis:Neue Rechtsvorschriften und Anpassungen an veränderte Verhältnisse aufFinanzmärkten und bei Unternehmen (z. B. Fallstudien) erfolgen durch Hinweise auf die entsprechende Seite mit Angabe des aktualisierten Abschnittes/Absatzes. Ein Abschnitt beginnt nach einer Leerzeile. Ein Absatz beginnt miteiner neuen Zeile.SeiteKapitel 1Grundbegriffe1.2Kapital und Vermögen1.2.1.1Begriffe und Arten des Eigenkapitals (Equity)10Abschnitt 2, Absatz 1rev OR 959 a verlangt im Rahmen der Gliederungsvorschriften des Eigenkapitals den Ausweis der Agioeinzahlungen auf dem Konto gesetzliche Kapitalreserven. Die vorgesehenen weiteren Änderungen von OR 671 und OR 672(Gewinnverwendung, Verlustausgleich) sind im Rahmen der parlamentarischen Beratungen der Revision des Aktienrechts noch nicht definitiv beschlossen worden.11Abschnitt 1, Absatz 2Für Banken regelt die Eigenkapitalvorschriften neu die Verordnung über dieEigenmittel und Risikoverteilung von Banken und Effektenhändlern (ERV)vom 1. Juni 2012.FN 3 neu:In der besonderen Terminologie der Eigenmittelverordnung (ERV) handelt es sich um jene Kapitalinstrumente, welche das Kernkapital (Tier 1 Capital mit den Merkmalen nach ERV 21 – 29)und das Ergänzungskapital (Tier 2 Capital gemäss den Merkmalen nach ERV 30) ergänzen,siehe S. 84.1Boemle/Stolz, Unternehmensfinanzierung 1, Verlag SKV AG, 2013; www.verlagskv.ch

Seite13Tabelle: Eigenkapital in den verschiedenen RechtsformenAktiengesellschaft: neuReserven aus Einzahlungen gesetzliche KapitalreservenDie nach der Unternehmenssteuerreform II anerkannten Reserven aus Kapitaleinlagen sind Bestandteile der gesetzlichen Kapitalreserven, aber gesondertauszuweisen.Reserven aus nicht ausgeschütteten Gewinnen gesetzliche und freiwilligeGewinnreserven. Das Konto Bilanzgewinn bzw. Gewinnvortrag ist nicht mehrvorgesehen (rev OR 959 a II, Ziff. 3).Gesellschaft mit beschränkter Haftung:Der Ausweis der Reserven in den Bilanzen der GmbH entspricht jenen derAktiengesellschaft (rev OR 801).1.2.1.215Begriffe und Arten des Fremdkapitals (Liabilities)FN 2:Gesetzliche Definition Rückstellungen siehe rev OR 960e IIAbschnitt 1, Absatz 2: bedingtes FremdkapitalEventualverpflichtungen zu Gunsten Dritter (rev OR 959 c II, Ziff. 8) und revOR 959 c II, Ziff. 10 mit einer allerdings wenig präzisen Legaldefinition (derivative Finanzinstrumente, Abnahme- und Lieferverpflichtungen sowie ähnlichePositionen)Siehe Handschin, L.: Rechnungslegung im Gesellschaftsrecht (Basel 2013),S. 242 und S. 245.16Abschnitt 3, Absatz 3„Wie stark muss ich mich von den Merkmalen des Fremdkapitals in RichtungEigenkapital bewegen, damit das Kapital als „anrechenbares“ Eigenkapital (z. B.für Banken gemäss ERV 27 – 30) gilt?“1.2.217Begriffe und Arten des VermögensFN 4:rev OR 959 III18Absatz 2, letzter Satz:Sie werden bei der Bilanzgliederung nach dem bisherigen Recht (OR 1991)unter FN 1:Aus diesem Grund hebt das rev OR den bisherigen Artikel OR 664 auf. Der Rest des Textesbleibt unverändert.2Boemle/Stolz, Unternehmensfinanzierung 1, Verlag SKV AG, 2013; www.verlagskv.ch

Seite29Abschnitt 2, Absatz 1Die nach OR 1991 und nach dem neuen Rechnungslegungsrecht aufgrund vonOR 960 a IV und OR 960 e erstellten Bilanzen, Rest des Textes unverändert1.632InvestitionsrechnungFN 1: ErgänzungLiteratur: „Schweizerischer Controlling Standard“ Nr. 1, herausgegeben von veb.ch, gibt einenauf KMU fokussierten konzentrierten Überblick zur Beurteilung von Investitionen.Kapitel 2: Risiko und Risikomanagement2.3.465BeispielAlternativer Einsatz von derivativen FinanzinstrumentenAbsatz 2 neuEinsatz von Optionen (E) bei UnternehmensakquisitionenÜbernahme Internet-Portal jobs.chDie Medienkonzerne Tamedia und Ringier haben 2012 gemeinsam die jobs.ch voneinem amerikanischen Hedgefonds zu je 50 % übernommen, wobei Tamedia über eineCall-Option für den Anteil von Ringier verfügt. Auf Grund der Call-Option gilt Tamediaals kontrollierende Unternehmung. Zu einem späteren Zeitpunkt verfügt Ringierdagegen über einen Reverse-Call zum Rückkauf der Beteiligung von Tamedia.Quelle: Medieninformation vom 12. 9. 2012 Der Sonntag vom 15. 9. 20122.6Risikoberichterstattung72Absatz 2 ergänzenDie externe Risikoberichterstattung im Anhang der Jahresrechnung (OR 663 b,Ziff. 12) ist im rev OR nicht mehr vorgesehen, sondern erfolgt nur noch beigrösseren Unternehmen im Lagebericht (rev OR 961 c II, Ziff. 2)73Abschnitt 6, Absatz 1: Der Entwurf OR 961 c II ist definitiver Gesetzestext geworden.Kapitel 3: Grundsätze der Finanzpolitik83FN 3:ERV Fassung vom 1. Juni 2012.3Boemle/Stolz, Unternehmensfinanzierung 1, Verlag SKV AG, 2013; www.verlagskv.ch

Seite84Abschnitt 1, Absatz 2:2012 wurden im Rahmen der „too big to fail“-Gesetzgebung die Eigenmittelvorschriften für Banken verschärft, indem die als anrechenbares Eigenkapitalgeltenden Formen in der ERV genau definiert werden:ERV 18 KapitalbestandteileDie anrechenbaren Eigenmittel setzen sich zusammen aus Kernkapital („Tier 1Capital, T1“) und Ergänzungskapital („Tier 2 Capital, T2“).2 Das Kernkapital setzt sich zusammen aus hartem Kernkapital „CommonEquity Tier 1; CET1“) und zusätzlichem Kernkapital („Additional Tier 1;AT1“).Als hartes Kernkapital (CET1) gelten das einbezahlte Grundkapital, die offenen Reserven und der Gewinnvortrag (ERV 21 – 26).Als zusätzliches Kernkapital (Additional Tier 1) gelten nach ERV 27 z. B. unbefristete Kapitalinstrumente ohne Rückzahlungsverpflichtung. Ergänzungskapital (Tier 2) muss den detailliert umschriebenen Anforderungen von ERV20 und 29 entsprechen.Eigenmittel müssen im Umfang ihrer Anrechnung vollständig einbezahlt oderbetriebsintern (Selbstfinanzierung siehe S. 457) generiert sein. Sie dürfen u. a.bei Ausgabe nicht durch Kreditgewährung der Bank an Dritte (die Zeichnerder Aktien) direkt oder indirekt finanziert werden.Wegen der verschiedenen Kategorien von anrechenbarem Eigenkapital mussauch die Verlustausgleichsfunktion (siehe S. 11) der verschiedenen Eigenkapitalkomponenten näher festgelegt werden.1ERV 191Kapitalbestandteile tragen Verluste nach folgenden Grundsätzen:a) Hartes Kernkapital trägt Verluste vor dem zusätzlichen Kernkapitalb) Zusätzliches Kernkapital trägt Verluste vor dem ErgänzungskapitalFN 2 entfälltEs ist nicht auszuschliessen, dass die für Banken geltende Unterscheidungzwischen hartem Kernkapital und ergänzendem Eigenkapital inskünftigauch bei anderen Unternehmungen angewendet wird.3.4111Grundsatz der risikoangepassten FinanzpolitikAbschnitt 2, Absatz 1Die vorgeschlagene Anpassung der aktienrechtlichen Vorschriften zum Kapitalverlust und Überschuldung (E OR 725 ff.) sind in der parlamentarischen Beratung der Revision des Aktienrechts immer noch nicht bereinigt.4Boemle/Stolz, Unternehmensfinanzierung 1, Verlag SKV AG, 2013; www.verlagskv.ch

Seite3.7Grundsatz der imagefördernden Finanzpolitik119Absatz 4 neuWegen der stetig wachsenden Regelungsdichte der IFRS, welche nach Ansichtverschiedener Unternehmungen einen erheblichen Mehraufwand ohne erkennbaren Nutzen für die Investoren verursacht, haben seit 2009 rund 20 Gesellschaften von IFRS auf Swiss GAAP FER umgestellt und an der SIX vomMain Standard ins Domestic Segment gewechselt. Besonderes Aufsehen erregtedie für 2013 vorgesehene Umstellung des Grosskonzerns Swatch Group.122Abschnitt 1, Absatz 4 neuAb 2015 lässt das neue Rechnungslegungsrecht (rev OR 960 e III, Ziff. 49) weiterhin den Ausweis von erarbeitetem Eigenkapital in der Position Rückstellungen zu, womit das tatsächliche Eigenkapital wegen des zu hoch ausgewiesenenFremdkapitals (Rückstellungen gelten formell als langfristiges Fremdkapital) inder Bilanz zu niedrig erscheint.Abschnitt 2:Die vorgeschlagene Änderung in E OR 671 II ist Ende 2012 noch nicht definitiv beschlossen.FN 1:neu rev OR 959 c I, Ziff. 3.Kapitel 4: Zielsetzung im Finanzbereich4.2Zielsetzungen zu Ergebnisgrössen139BeispielMittelfristige ZieleBesonders informationsfreudig zeigt sich die Konzernleitung von ABB, welche auch dieErgebnisse und Ziele für die Geschäftsbereiche bekannt gibt und 2011 die Zielsetzungenvon 2007 den tatsächlichen Ergebnissen gegenübergestellt hat.ABB 2011 – 2015GesamtkonzernUmsatzwachstum (CAGR)17 – 10 %EBIT-Marge13 – 19 %EPS-Wachstum (CAGR)10 – 15 %Free Cashflow Conversion290 % im jährlichen DurchschnittReturn on capital employed20 % bis 201512CAGR: Compound annual growth rate of revenues for the five years from2011 – 2015 (i. e. starting point 2010).Cash Conversion Free Cashflow in % des Reingewinns.5Boemle/Stolz, Unternehmensfinanzierung 1, Verlag SKV AG, 2013; www.verlagskv.ch

Seite139ABB 2011 – 2015GeschäftsbereicheUmsatzwachstumPower ProductsEBIT-Marge5–7%14 – 20 %Power Systems10 – 14 %7 – 11 %Automation and Motion12 – 15 %16 – 21 %6–9%11 – 15 %8 – 11 %16 – 22 %Process AutomationLow VoltageQuelle: Dokumentation Capital Markets Day, 4. November 2011Wegen Verschiebungen in den Geschäftsbereichen sind die Zahlen 2011 – 2015 nichtvergleichbar mit den Zielsetzungen von 2007.Die Finanzziele für 2011/2015 wurden von ABB 2012 bestätigt (FuW 15. 9. 2012).4.3141Zielsetzungen zur KapitalausstattungZielsetzungen zum GearingABB-KonzernGross Gearing 40 %Das Gearing wird wie folgt berechnet:Total debtTotal debt to equity incl. Minority interestQuelle: Dokumentation Capital Market Day 2011Swisscom AGEine Nettoverschuldung von höchstens 2.1 mal EBITDA. ZeitweiseÜberschreitungen dieser Quoten sind zulässig.Quelle: Strategische Ziele des Bundesrates für die Beteiligung an der Swisscom2010 – 2013SchweizerischePost AGDer Bundesrat erwartet, dass die Post eine Nettoverschuldung vonhöchstens einmal EBITDA aufweist. Die Berechnung der Nettoverschuldung erfolgt auf Grundlage der konsolidierten Bilanz nachIFRS, ohne Einbezug der Post Finance AG.Quelle: Strategische Ziele des Bundesrates für die schweizerische Post AG2013 – 2016 (vom 14. Dezember 2012).6Boemle/Stolz, Unternehmensfinanzierung 1, Verlag SKV AG, 2013; www.verlagskv.ch

r Seitenverweis auf erarbeitetes Eigenkapital. S. 122.AusschüttungszieleSwisscom AG50 % des operativen freien Cashflows sollen an die Aktionäreausgeschüttet werden. Von diesem Grundsatz kann abgewichenwerden, wenn Swisscom im Hinblick auf die strategische Flexibilitätzusätzliche Mittel benötigt oder überschüssige Mittel ausschüttenkann.Quelle: Strategische Ziele des Bundesrates für die Beteiligung an der Swisscom2010 – 2013144FN 1:Im Aktienführer FuW 2013 finden sich vermehrt konkrete Zielsetzungen zur Payout Ratio. Beispiel: Helvetia Versicherung 2009: Am nachhaltigen Ertrag orientiert. 2013: Zielgrösse Ausschüttungsquote 30 – 50 %.Kapitel 5: Finanzplanung152FN 1:Schweizer Controlling Standard Nr. 2 Budgetierung (veb.ch 2012)Kapitel 6: Finanzcontrolling172BeispielCash Earnings als AktienkennzahlBarry CallebautGewinn vor Steuern aus weitergeführten TätigkeitenVerlust vor Steuern aus aufgegebenen TätigkeitenKonzernergebnis vor Finanzierung und SteuernZuzüglich Anpassungen (summarisch)T CHF278 33797 403180 934 Abschreibung Sachanlagen (Depreciation)65 580 Abschreibung immat. Anlagen (Amortization)19 302 Wertbeeinträchtigungen übriger nicht liquiditätswirksamer AufwandOperativer Cashflow vor Veränderung NettoumlaufvermögenAnzahl ausstehender Aktien42 919131 455440 1905 167 125Cash Earnings (unverwässert) je AktieCHF 85.19Zum Vergleich:Basic Earnings je Aktie (EPS) aus Konzerngewinn ausweitergeführten Tätigkeiten von TCHF 240 631 nach SteuernCHF 46.60Quelle: Annual Report 2011/2012. Consolidated CashflowStatement sowie 5 Year Overview, S. 144.7Boemle/Stolz, Unternehmensfinanzierung 1, Verlag SKV AG, 2013; www.verlagskv.ch

Seite179Absatz 1:rev OR 961 b schreibt zur Gliederung der Geldflussrechnung nur die drei Bereiche vor. Neben dem von OR erwähnten Fonds „flüssige Mittel“ ist auch derFonds „netto-flüssige Mittel“ zulässig (Swiss GAAP FER 4/3).Teil 2Finanzmärkte und Institutionen derUnternehmungsfinanzierungKapitel 8: Finanzmärkte8.4.3 Preisbildung auf den Aktienmärkten235FN 1:2012 entfallen von den Börsenumsätzen nur noch 71 % auf Aktien, weil die Umsätze von Anlagefonds-Anteilen und strukturierten Produkten deutlich zu Lasten der Aktien zugenommen haben.242Abschnitt 2, Absatz 2Der fehlende Seitenverweis auf den Begriff ADR entfällt. ADR sind von der USBörsenbehörde registrierte Zertifikate, welche das Eigentum an einer nichtamerikanischen Gesellschaft verkörpern.Kapitel 9: Institutionen der Unternehmungsfinanzierung9.1 Bankensystem248Die heute übliche Einteilung der Banken folgt der Gruppierung, wie sie dieSchweizerische Nationalbank in ihrer Bankenstatistik vornimmt.Struktur des schweizerischen Banksystems 2011(Zahlen in Klammern für 1987):2 (5) Grossbanken24 (29) Kantonalbanken75 (214) Regionalbanken und Sparkassen328 (1242) Raiffeisenbanken8Boemle/Stolz, Unternehmensfinanzierung 1, Verlag SKV AG, 2013; www.verlagskv.ch

Seite248Übrige Banken:46 (49) Börsen-, Effekten- und Vermögensverwaltungsbanken(z. B. Bank Vontobel AG, Bank Julius Bär AG)12 (n.a.) andere Banken (z. B. Coop Bank, Migros Bank, WIR Bank)3 (23) Privatbankiers (z. B. Pictet & Cie, Genf, Rahm & Bodmer, Zürich)116 ausländische Banken (z. B. HSBC, Coutts)Quelle: Die Banken in der Schweiz 2011, Publikationen SNB (Zürich 2012)Zu den Merkmalen der einzelnen Bankentypen wird auf die Literatur verwiesen. Der Vergleich der Zahlen von 1987 und 2011 gibt ein anschauliches Bildüber den Strukturwandel und damit den Konzentrationsprozess des schweizerischen Bankenwesens in den letzten 25 Jahren.249Abschnitt 2: ErgänzungFinanztransaktionen über Offshoregesellschaften schweizerischer Konzerneermöglichen nicht zu unterschätzende Steuerersparnisse. 2012 hat das Bundesgericht jedoch einen Entscheid der ESTV geschützt, wonach Finanzierungsoperationen eines Konzerns, dessen Tochtergesellschaften alle in der Schweizdomiziliert sind, über eine Offshore-Tochtergesellschaft (im konkreten Fall aufden Cayman Islands) eine unzulässige Steuerumgehung darstellt und deshalbdie Gewinne in der Schweiz zu versteuern sind.Quelle: NZZ vom 17. 1. 2013.BeispielKonzernbanken– 2011 hat der Siemenskonzern die Siemens Financial Services in die Siemens Banküberführt. Diese beschränkt jedoch im Gegensatz zu anderen Konzernbanken ihreTätigkeit auf das Geschäft mit Firmenkunden und ausgewählte institutionelleInvestoren.252BeispielBeispiele: Börsenkotierte Investmentgesellschaften– Die Swiss Small Caps Invest wurde 2009 dekotiert.Die New Value AG musste 2011/2012 wegen hohen Fehlinvestitionen massive Wertberichtigungen vornehmen, was zu einem markanten Kurseinbruch der Aktien geführthat.260Fehlender Seitenhinweis: S. 389 und 393.9Boemle/Stolz, Unternehmensfinanzierung 1, Verlag SKV AG, 2013; www.verlagskv.ch

SeiteTeil 3FinanzierungsformenKapitel 10: Grundlagen der Beteiligungsfinanzierung10.2Aspekte und Entscheidungskriterienfür die Wahl der UnternehmungsformSteuerliche Belastungen der verschiedenenRechtsformen275Die steuergünstigsten und steuerungünstigsten StandorteBundes-, Kantons- und Gemeindesteuern einer Aktiengesellschaft ohne Beteiligungenmit CHF 2 Mio. Kapital, Reserven und einem Gewinn von CHF 160 000 bzw. CHF 320 000vor Abzug der im Geschäftsjahr bezahlten Steuern.Gewinn CHF 160 nstigsteStandorteSteuernCHFHerisau21 483Lausanne37 672Stans22 009Bellinzona37 709Schwyz22 332Genf39 919Appenzell22 655Delsberg39 963Zug22 720Basel40 871Gewinn CHF 320 nstigsteStandorteSteuernCHFHerisau41 739Neuenburg70 965Stans42 271Delsberg74 00075 313Sarnen44 018LausanneSchwyz44 647Genf78 589Appenzell45 326Basel81 005* Zahlen aus «Steuerbelastung in der Schweiz, Kantonshauptorte 2011» (PublikationESTV, Neuenburg 2012, S. 60 und 61).Dieser Steuerbelastungsvergleich stellt eine Momentaufnahme dar. Änderungen derkantonalen Steuergesetzgebung oder der Steuersätze können eine spürbareVerschiebung in der Rangordnung bewirken.KommentarDie Veränderung der Standort-Reihenfolge in den beiden Tabellen ist auf die unterschiedliche Steuerprogression zurückzuführen.10Boemle/Stolz, Unternehmensfinanzierung 1, Verlag SKV AG, 2013; www.verlagskv.ch

Seite277Neuer Abschnitt 4Mit den revidierten Rechnungslegungsvorschriften entfallen die unterschiedlichen Anforderungen an die Rechnungslegung je nach Rechtsform. Neu ist diewirtschaftliche Bedeutung des Unternehmens massgebend. Dabei sind vorallem für kleinere Unternehmungen Erleichterungen vorgesehen. So könnensich, unabhängig von der Rechtsform, alle Unternehmen mit einem Nettoerlösvon weniger als CHF 100 000 auf eine einfache Buchhaltung beschränken. Einzelunternehmen und Personengesellschaften bis CHF 500 000 Umsatz könneneine einfache Buchhaltung führen (rev OR 957 II, Ziff. 1), müssen jedoch zeitliche und sachliche Abgrenzungen vornehmen (rev OR 958 b II).Kapitel 11: Beteiligungsfinanzierungder Einzelunternehmung280Tabelle NachtragAm 1. 1. 2013 waren 156 647 Einzelunternehmen eingetragen, was einem Anteilvon 30 % aller kaufmännischen Unternehmen entspricht.FN 1:Eidg. Amt für Handelsregister gemäss SHAB-Daten, Statistik 01/2013Kapitel 12: Beteiligungsfinanzierungder Personengesellschaften12.1284Abschnitt 2, Absatz 3Von den Ende 2012 im Handelsregister eingetragenen 520 133 kaufmännischenUnternehmungen waren 12 413 oder 2.4 % ftKommanditgesellschaftAbschnitt 2, Absatz 2Am 1. 1. 2013 waren 2081 Kommanditgesellschaften (0.4 % aller Unternehmungen) im Handelsregister eingetragen.Kapitel 13: Beteiligungsfinanzierungder Aktiengesellschaft296FN 4:Die Studie der zCapital AG Zug ist 2012 aktualisiert worden.11Boemle/Stolz, Unternehmensfinanzierung 1, Verlag SKV AG, 2013; www.verlagskv.ch

Seite298301Abschnitt 3Die am 1. 1. 2013 eingetragenen 198 432 Aktiengesellschaften machen 38.1 %aller kaufmännischen Unternehmungen aus.FN 2:V. Vekselberg über Renova Gruppe. Zum Erwerb des Pakets siehe Chalupny, A.: Victory undVekselberg – Poker um die Schweizer Industrie (Zürich 2011), S. 242.FN 3:Der Hayek Pool kontrolliert 2011 41.7 % der Stimmen. GB 2011, S. 211.FN 4:Beteiligung des aus vier Mitgliedern zusammengesetzten Aktionärspools Schindler/Bonnard2011 69.8 % der Stimmen und nur 43.2 % des Kapitals, weil noch ein Partizipationskapital besteht.303FN 1:Die Vorschrift im StG entfällt. Sie wird ersetzt durch neu BEHG 40 (Ausnützen von r Mikron Holding AGDer Aktionärsbindungsvertrag wurde bis 2013 verlängert. Die Gruppe hat jedoch nurnoch 2 Vertreter im Verwaltungsrat. Für das Finanzmanagement ist die Überwachungder Veränderungen im Aktionariat wichtig. Bei Mikron fällt auf, dass sich – was positivzu beurteilen ist – der Dispobestand gegenüber 2008 von 10.2 % auf 6.3 % sowie dieZahl der Kleinaktionäre ( 100 der Aktien) verringert hat. 100 Aktien entsprecheneinem bescheidenen Investment von CHF 600.313Abschnitt 3, Absatz 2: Aktionärsdarlehen neu OR 959 a IV315BeispielMefina SAfehlender Seitenverweis auf Superdividende S. 484.320FN 1:Beispiel eines schweren Titels: Die Namenaktie NZZ wurde 2011 im Verhältnis 1 : 10 gesplittetmit dem Ziel, das Handelsvolumen zu erhöhen. Kurs der Aktien zu CHF 100 Ende 2012 CHF5850. Ende 2012 war der schwerste Titel an der SIX Swiss Exchange die Aktie Lindt & Sprüngli(Nennwert CHF 100) mit CHF 34 515. Kotiert sind auch die Partizipationssche

Schweizer Controlling Standard Nr. 2 Budgetierung (veb.ch 2012) Kapitel 6: Finanzcontrolling 172 Beispiel Cash Earnings als Aktienkennzahl Barry Callebaut T CHF Gewinn vor Steuern aus weitergeführten Tätigkeiten 278 337 Verlust vor Steuern aus aufgegebenen Tätigkeiten 97 403 Konzernergebn

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